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Erlenbruch schützen

Öffentlichkeitsbeteiligung im Planverfahren „Erlenbruch“

Zusammen mit dem Verein Gemeinsam für Bürger e.V., Schönwalde beteiligte sich die BISF an den Diskussionen und der Öffentlichkeitsbeteiligung im Planverfahren „Erlenbruch“ in Schönwalde-Glien.

Der ehemalige Fliegerhorst an der Bötzower Landstraße soll nach dem Willen der Gemeinde als neuer Ortsteil mit fast 80 ha bebaut werden. 52 ha davon sind äußerst wertvoller Waldlebensraum, direkt hinter dem geschützten Moorbruch-Biotop „Erlenbruch“. und unmittelbar am FFH-Gebiet Muhrgraben mit dem Teufelsbruch.

Es sollen 3- bis 5-geschossige Gebäude entstehen weiterlesen...

Erlenbruch schützen

Erlenbruch

Eine Gemeinsame Pressemitteilung

Bürgerinitiative Schönes Falkensee e.V. (BISF) und Gemeinsam für Bürger e.V., Schönwalde

Bis Freitag, den 1. April lief die Öffentlichkeitsbeteiligung im Planverfahren „Erlenbruch“ in Schönwalde-Glien.

Leider kein Aprilscherz: Der ehemalige Fliegerhorst an der Bötzower Landstraße soll nach dem Willen der Gemeinde als neuer Ortsteil mit fast 80 ha bebaut werden. 52 ha davon sind äußerst wertvoller Waldlebensraum, direkt hinter dem geschützten Moorbruch-Biotop „Erlenbruch“. und unmittelbar am FFH-Gebiet Muhrgraben mit dem Teufelsbruch.

Bürgeraufruf – Beteiligung am Planverfahren Fliegerhorst und Erlenbruch Schönwalde

Bis zum 28. Oktober 2020 besteht die Möglichkeit sich als Bürger*in an der Offenlage des Entwurfs zur 1. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14 „Wohnen und Mischnutzung Erlenbruch“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf zu beteiligen.

Alle relevanten Unterlagen und Informationen finden Sie unter dem Link: https://my.hidrive.com/share/gpwrwti66q

Ihre Stellungnahme zur Planung können schriftlich eingereicht werden an:

Gemeinde Schönwalde-Glien
- Bauamt -
OT Schönwalde-Siedlung
Berliner Allee 7
14621 Schönwalde-Glien,

oder an das bauamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de