Muster Einwendungen
„Gebrauchsanleitung“ für die Erstellung von Einwendungen im Planfeststellungsverfahren für den Bau der Ortsumgehung Falkensee im Zuge des Neubaus der L20/L201
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitstreiter/innen für ein schönes Falkensee,
die Bürgerinitiative schönes Falkensee e. V. versucht, Ihnen bei der Erstellung von qualifizierten Einwendungen im Planfeststellungsverfahren für den Bau der Ortsumgehung Falkensee nach besten Kräften beiseite zu stehen. Zu diesem Zweck hat die BISF Einwendungsmuster und eine Reihe von Textbausteinen erstellt, die die Abfassung von individuellen Einwendungen erleichtern sollen. Daneben stellt Ihnen die Bürgerinitiative auch Unterschriftenlisten zur Verfügung, die insbesondere für diejenigen Personen gedacht sind, die keine individuelle Einwendung formulieren möchten oder können. Hinzuweisen ist aber immer darauf, dass nur individuelle Einwendungen, die sich sowohl mit ihrer persönlichen Situation wie auch mit den Planungsunterlagen auseinandersetzen, gewährleisten, dass Ihnen alle Rechte sowohl im Planfeststellungsverfahren, wie in eventuell nachfolgenden gerichtlichen Streitigkeiten erhalten bleiben.
Was ist eine Einwendung?
Eine Einwendung ist ein sogenanntes „sachliches Gegenvorbringen“. Das reine „nein“ zu einem Vorhaben reicht nicht aus. Es muss deutlich werden, was man gegen das Vorhaben vorzubringen hat. Es geht darum, in den Planungsunterlagen nachzuschauen, wie die eigene Situation, wie z. B. Lärmbelastung des eigenen Grundstückes beurteilt wird, ob dabei alles in der Sache zutreffend erfasst wurde und dann noch zu formulieren, was man sonst noch gegen das Vorhaben vorzubringen hat. Dabei sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Auch klimapolitische und verkehrspolitische Erwägungen haben in der Einwendung ihren Platz. Wer aus eigener Kenntnis, etwa aus detaillierter Ortskenntnis oder etwa aus der Beobachtung von Vögeln etc. aufzeigen kann, dass die Planungsunterlagen fehlerhaft sind, sollte das unbedingt in der Einwendung formulieren und auch der BISF mitteilen, damit das im Verfahren zur Geltung gebracht werden kann. Eine Einwendung muss schriftlich formuliert werden, muss erkennen lassen, wer sie erstellt hat (Angabe von Name und Anschrift, möglichst leserlich) und muss schließlich bis zum Ablauf der Einwendungsfrist, d. h. bis zum 23. September 2009 bei einer der Stellen, bei denen die Planungsunterlagen ausgelegt werden, oder bei der Anhörungsbehörde eingegangen sein.
Wer sollte Einwendung erheben?
Einwendungen kann grundsätzlich jedermann erheben. Eine besondere Betroffenheit durch Lärm, Luftschadstoffe etc. ist nicht erforderlich. Auch wer den betroffenen Bereich als Naherholungsgebiet nutzt kann das in Einwendungen vorbringen. Einwendungen müssen individuell erhoben werden, das heißt jedes Familienmitglied etwa sollte eine eigene Einwendung einreichen, eine Bürgerinitiative kann keine Einwendungen für Einzelpersonen erheben und auch eine Gemeinde kann ihre Einwohner nicht wirksam vertreten.
Wie gehe ich bei der Erstellung einer Einwendung vor?
Am besten notieren Sie sich gleich am Anfang all das, was Ihnen als Einwendung gegen das Vorhaben einfällt, sehen sich dann die Planfeststellungsunterlagen insgesamt und insbesondere die Ihre persönlichen Belange betreffenden Unterlagen (etwa das Lärmgutachten oder die Luftschadstoffuntersuchung) an, um Ihre eigene Betroffenheit zu ermitteln, fügen das Ihren ursprünglichen Notizen hinzu und vervollständigen das Ganze dann mit Hilfe der Textbausteine der BISF. Die Textbausteine der Bürgerinitiative können Sie beliebig verwenden, können Teile daraus nehmen oder auch ganze Textpassagen in Ihre Einwendung kopieren. Sie können zusätzlich auch die Unterschriftenliste unterschreiben, Mustereinwendungen einreichen und ihre Einwendung jederzeit innerhalb der Frist (23.09.2009) ergänzen und bis zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens (Jahre oder Jahrzehnte später) alles noch weiter vertiefen. Niemand ist auf eine einzige Einwendung beschränkt. Sie können mehrere Einwendungen gleichzeitig einreichen.
Wichtiger Hinweis:
Die Bürgerinitiative Schönes Falkensee e.V. betreibt keine Rechtsberatung!
Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihre Einwendung ausreichend ist und Ihnen auch im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren, im Erörterungstermin und in einem eventuellen nachfolgenden Gerichtsverfahren Ihre Rechte sichert, sollten Sie sich anwaltlich beraten und vertreten lassen. Die Bürgerinitiative Schönes Falkensee e. V. kann nicht gewährleisten, dass die mit Hilfe ihrer Textbausteine erstellte Einwendung auch allen allgemeinen Anforderungen der Rechtsprechung und individuellen Anforderungen aus diesem Verfahren genügt.
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