- Die Einwendung im Planfeststellungsverfahren aus 2008 umfasst über 300 Seiten und
- 13 Naturschutzgutachten sowie Anlagen.
- Im Herbst 2009 haben wir weitere 200 Seiten ergänzt.
Die Stellungnahmen der BISF, die durch unsere Anwälte erarbeitet wurden, zeichnen sich durch eine hohe Qualität aus. Zahlreiche gravierende Fehler und Unzulänglichkeiten in den Planungsunterlagen konnten aufgedeckt werden. Übereinstimmend bezweifeln die Juristen, dass die Planungen auf der Grundlage derart unvollständiger Antragsunterlagen weitergeführt werden können.
Die Stellungnahme der BISF umfasst über 300 Seiten. Sie ist durch Unterstützung von zwei Rechtsanwälten erarbeitet und durch 13 Anlagen bzw. Gutachten ergänzt worden.
Die Stellungnahme besteht aus zwei Teilen, dem verfahrensrechtlichen und dem naturschutzrechtlichen Teil.
Der verfahrensrechtliche und verkehrstechnische Teil umfasst über 70 Seiten.
Er ist Fachanwalt für Bau- Umwelt- und Planungsrecht.Er ist insbesondere im Bereich des Umwelt- und Planungsrechts, des Baurechts, des Kommunalrechts, des Abgaben- und Beitragsrechts, der Verbands- und Vereinsberatung und in einigen anderen Bereichen tätig.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung des verfahrensrechtlichen Teil von RA Karsten Sommer.
Der naturschutzrechtliche Teil incl. aller Anlagen summiert sich auf 237 Seiten.
Hier finden Sie die Zusammenfassungvon RA Peter Kremer zu dem naturschutzrechtlichen Teil.
Nachfolgend sind die 13 Anlagen bzw. Fachgutachten aufgelistet.
Bitte klicken Sie auf das PDF-Symbol rechts neben der jeweiligen Anlage, um dieses zu öffnen.
Anlagen und Fachgutachten zur naturschutzrechtlichen Stellungnahme der BISF
Im Herbst 2009 hat die BISF zur Auslegung der Unterlagen in Berlin-Spandau ihre Einwendung ergänzt. Die ergänzende Einwendung umfasst die Stellungnahme von zwei Rechtsanwälten und drei Fachgutachten auf weiteren 200 Seiten.
Lesen Sie dazu die Zusammenfassung der ergänzenden Einwendung Einwendung aus 2009 von RA Peter Kremer.
Nachfolgend sind die 3 Anlagen bzw. Fachgutachten aus 2009 aufgelistet.
Anlagen und Fachgutachten zur ergänzenden naturschutzrechtlichen Stellungnahme der BISF 2009.
Wenn wir die Nordumfahrung verhindern wollen, wird es wohl bei der derzeitigen politischen Situation, nur auf dem Rechtsweg gelingen.
Der nächste wichtige Schritt dazu ist der öffentliche Erörterungstermin, bei dem alle Einwender die Möglichkeit erhalten, ihre Argumente zu erörtern und zu begründen. Um den Erörterungstermin optimal vorzubereiten, müssen wir weitere Gutachten erstellen lassen, die unsere Fachargumente untermauern. Dieser nächste Schritt kostet uns wieder viel Geld. Wir kalkulieren für Anwälte und Gutachter einen Betrag von ca. 10.000 €.
Diese Kosten können wir nicht aus den laufenden Mitgliedsbeiträgen finanzieren. Um sie bewältigen zu können, sind wir auf Ihre zusätzliche Unterstützung angewiesen.
Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende, damit unser gemeinsames Anliegen erfolgreich sein wird, die Nordumfahrung zu verhindern. Jeder Beitrag hilft uns. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre weitere Unterstützung!
Die BISF e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Ihre Spende kann steuerlich abgesetzt werden. Hierfür stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt aus. Tragen Sie dazu bitte Ihre Adresse in unser Spendenformular ein.