Archiv der Kategorie: Lärmaktionsplan

Stellungnahme der BISF zur Öffentlichkeitsbeteiligung am Entwurf des Lärmaktionsplan (LAP) 3. Stufe der Stadt Falkensee

03. April 2020

Zum noch unvollständigen Punkt 7. im vorliegenden Entwurf „Protokoll der öffentlichen Anhörungen gemäß Art. 8 (7)“ stellen wir fest, dass das Vorgehen der Stadt Falkensee bezogen auf die Öffentlichkeitsbeteiligung am vorliegenden Planentwurf nicht dem Bundes-Immissionsschutzgesetz entspricht. Dieses bestimmt in § 47d (3): „Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken." --> vollständige Stellungnahme

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