Bürgeraufruf – Beteiligung am Planverfahren Fliegerhorst und Erlenbruch Schönwalde

Bis zum 28. Oktober 2020 besteht die Möglichkeit sich als Bürger*in an der Offenlage des Entwurfs zur 1. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14 „Wohnen und Mischnutzung Erlenbruch“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf zu beteiligen.

Alle relevanten Unterlagen und Informationen finden Sie unter dem Link: https://my.hidrive.com/share/gpwrwti66q

Ihre Stellungnahme zur Planung können schriftlich eingereicht werden an:

Gemeinde Schönwalde-Glien
– Bauamt –
OT Schönwalde-Siedlung
Berliner Allee 7
14621 Schönwalde-Glien,

oder an das bauamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de

(ACHTUNG: Es gilt das Eingangsdatum 28.10.2020)

Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Bei der Formulierung der Stellungnahme sollte Ihre Betroffenheit oder die Ihres Kindes durch die Planung und deren Auswirkungen klar ersichtlich sein.

Sachverhalt

Der ehemalige Fliegerhorst Schönwalde an der L 20 / Bötzower Landstraße soll mit einer Gesamtfläche von 79,7 ha als neuer Ortsteil von Schönwalde-Glien umgeplant und bis 2030 umgebaut werden. Die bisherigen Festsetzungen im Bebauungsplan sehen überwiegend Einfamilien- und Doppelhäuser für 1200 Einwohner vor.

Der Änderungsplanbereich umfasst 47 ha. Die neue Planung sieht 3- bis 5-geschossige Wohngebäude vor, mit insgesamt 1.550 Wohneinheiten für rund 4.500 Einwohner und 12.000 qm Gewerbliche Geschoßfläche. Weitere Wohn- und Geschäftsgebäude sind an der L20 / Bötzower Landstraße geplant.

Quelle: Begründung Bebauungsplan Nr.14 Wohnen und Mischnutzung Erlenbruch; Entwurf 27.04.2020 Jahn, Mack und Partner