Ja, in jedem Fall. Auch Personen, die in 2008 bereits eine Einwendung eingereicht haben, können diese Einwendung jetzt ergänzen bzw. eine zweite abgeben.
Der Verwalter von Wohnungseigentum kann sowohl von einem einzelnen Eigentümer als auch von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bevollmächtigt werden, für diese ihre Rechte als Eigentümer im Planfeststellungsverfahren wahrzunehmen. Um die WEG als solche vertreten zu können, bedarf es eines einstimmigen Beschlusses. Bei einer selbst genutzten Eigentumswohnung sollten Sie aber überlegen, ob Sie nicht persönlich Einwendungen erheben, denn neben dem Eigentumsrecht können auch andere Rechte betroffen sein, wie z.B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Nein; dies würde gegen Grundsätze unserer Verfassung verstoßen und wäre mit Sicherheit strafbar. Denn die Wahrnehmung des Grundrechts auf rechtliches Gehör, zu dem die Beteiligung Betroffener im Planfeststellungsverfahren gehört, ist ein Grundpfeiler des Rechtsstaatsprinzips. Das Gegenteil trifft eher zu: wenn Sie sich nicht beteiligen, können Ihnen Rechtspositionen verloren gehen (zur sog. Präklusion siehe Antwort 9).
Keine. Weder die Einsicht in die ausgelegten Unterlagen noch die Bearbeitung Ihrer Einwendungen und deren Abwägung ist mit irgendwelchen Kosten für Sie verbunden.
Dann können Sie diese erneut als Einwendung abschicken, bis zum Ausschlusstermin, dem 14. Oktober 2008. Hierdurch entstehen Ihnen keine Nachteile. Durch die wiederholte Auslegung im Jahr 2009 haben alle Betroffenen unabhängig von ihrem Wohnort die Möglichkeit, eine neue oder eine zweite Einwendung oder eine Ergänzung ihrer alten Einwendung abzugeben.
Diese vorzeitige Stellungnahme ist „für den Papierkorb", weil sie außerhalb der beachtlichen Fristen ergangen ist. Sie müssen dann, um Ihr rechtliches Gehör und Ihre Beteiligungsrechte zu wahren, innerhalb der Einwendungsfrist (01.09. - 14.10.2008) erneut und fundiert schriftlich Stellung nehmen.
Solche Sammeleinwendungen machen keinen Sinn, weil die individuelle Betroffenheit nicht zum Ausdruck kommt. Es ist zwar wichtig, dass viele Bürger Ihre Meinung zu dem Vorhaben kundtun; rechtserheblich sind aber nur solche Einwendungen (Stellungnahmen), die erkennen lassen, wer genau wie (Gesundheit, Eigentum, Freizügigkeit, Berufsausübung, usw.) durch das Vorhaben betroffen ist. Deshalb ist es besser, dass jeder „seinen" Text versendet, auch wenn sich viele „Textbausteine" ähneln werden. Dies ist aber aus der Natur der Sache immer so.
Es ist richtig, dass jeder, der keine Einwendungen erhebt, danach kein rechtliches Gehör mehr findet. Das heißt, wer sich wehren will oder sich auch nur die Möglichkeit offen lassen will, hiergegen vielleicht gerichtlich vorzugehen, der muss jetzt handeln, also im Zeitraum vom 01. September bis zum 14. Oktober eine Einwendung verfassen und abschicken.