FAQ zum PFV / 11. Was ist, wenn ich schon Einwendungen vor dem Auslegungstermin verschickt habe?

Diese vorzeitige Stellungnahme ist „für den Papierkorb“, weil sie außerhalb der beachtlichen Fristen ergangen ist. Sie müssen dann, um Ihr rechtliches Gehör und Ihre Beteiligungsrechte zu wahren, innerhalb der Einwendungsfrist (01.09. – 14.10.2008) erneut und fundiert schriftlich Stellung nehmen.

Posted in: B. Zur Bürgerbeteiligung