Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan der Stadt Falkensee, 2. Stufe, hat die Bürgerinitiative Schönes Falkensee e.V. im Mai 2015 eine weitere Stellungnahme eingereicht.
Die BISF legt sehr große Bedeutung auf eine ordnungsgemäße und rechtssichere Aufstellung und Umsetzung des Lärmaktionsplans als einem zukunftsweisenden und fortschrittschlichen Instrument der nachhaltigen Stadtplanung und –entwicklung mit einem großen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Falkensee. Deshalb möchten wir nochmals mit Nachdruck daran appellieren, die rechtlichen und faktischen Möglichkeiten der Lärmaktionsplanung ernsthaft zu nutzen. Neben der aktuellen Stufe 2 sei hier auch nochmals auf die angemahnte Umsetzung der Maßnahmen des LAP Stufe 1 hingewiesen.
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