03. April 2020
Zum noch unvollständigen Punkt 7. im vorliegenden Entwurf „Protokoll der öffentlichen Anhörungen gemäß Art. 8 (7)“ stellen wir fest, dass das Vorgehen der Stadt Falkensee bezogen auf die Öffentlichkeitsbeteiligung am vorliegenden Planentwurf nicht dem Bundes-Immissionsschutzgesetz entspricht. Dieses bestimmt in § 47d (3): „Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.“ –> vollständige Stellungnahme