Presseinformation der BISF zum Juchtenkäfer

Die Bürgerinitiative Schönes Falkensee e.V. (BISF) stellt Folgendes zur Berichterstattung über die Nordumfahrung vom 02.01.2009 in der Märkischen Allgemeinen Zeitung fest (Zitat: “So brachten Naturschützer den Juchtenkäfer ins Spiel, dessen Vorhandensein im Plangebiet sich später aber als nicht so ungewöhnlich entpuppte, wie von den Naturschützern dargestellt. Ein Käferfreund hatte eine größere Stückzahl ausgesetzt.”). Diese Aussagen treffen nicht zu. Vielmehr verhält es sich wie folgt:

Der Juchtenkäfer oder Eremit (Osmoderma eremita) ist ein holzbewohnender Käfer mit einer sehr speziellen Biologie. Er benötigt sehr spezifische Lebensbedingungen im Mulm (sich zersetzendes totes Holz) von Baumhöhlungen. Der Käfer toleriert nur begrenzte Spielräume hinsichtlich Feuchtigkeit, Trockenheit oder der Beschaffenheit braunfaulen Holzes. Zudem ist er auf bestimmte holzzersetzende Pilze angewiesen. Er kommt nur im stehenden, nie im liegenden Holz vor. Die Lebensstätten befinden sich zum Schutz vor bodenbewohnenden Räubern (z.B. Mäusen) meist in größerer Höhe. Wegen seiner Größe und Trägheit sucht der Käfer dauerhaft Schutz in seiner Baumhöhle. Er verlässt diese über Jahre nicht.
Juchtenkäfer lassen sich nicht auf dem Kompost züchten! Bereits diese Behauptung ist blanker Unsinn. Ebenso wäre es völlig sinn- und wirkungslos, eine Anzahl von Tieren einfach in der Natur auszusetzen. Dies könnte nicht zum Besiedeln von Altbäumen führen, da die schwerfälligen Tiere schutzlos sofort natürlichen Feinden zum Opfer fallen würden.

Zu den Eremiten-Funden im Bereich der Falkenseer Kuhlaake stellen wir weiterhin klar: Bereits im April 2004, im Oktober 2005, im Juli 2006 sowie im August und im Oktober 2008 fanden Nachweise der prioritären Art Eremit statt. Die Nachweise sind sämtlich durch einen Experten dokumentiert und bezeugt. Alle Fundorte liegen in Trassennähe.

Neben dem Eremiten wurde der ebenfalls europäisch geschützte Hirschkäfer (Lucanus cervus) mehrfach (Oktober 2005 und Juli 2008) durch die BISF nachgewiesen.

Alle Funde wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung dem Landesamt für Bauen und Verkehr mitgeteilt.

Zuvor waren die jeweiligen Funde an das zuständige Landesumweltamt gemeldet worden. Dort sind die Funde registriert und fachlich bestätigt worden. Dies führte u.a. dazu, dass der sog. Standarddatenbogen zum FFH-Gebiet Falkenseer Kuhlaake durch das Landesumweltamt aktualisiert wurde.

Nur am Rande sei darauf verwiesen, dass dem Vorkommen von Eremit und Hirschkäfer eine besondere Zeigerfunktion für die betroffenen Waldareale zukommt. Beide Käfer belegen laut Herrn Dipl. Biologe Georg Möller (Büro für Dendroentomologie) das aus „naturschutzfachlicher Sicht hochwertigste Lebensraumpotenzial für regional und überregional zum Teil vom Aussterben bedrohte Holzkäferarten“. Es handelt sich um Waldbestände mit Urwaldmerkmalen, die sich als Folge der über Jahrzehnte ausgebliebenen forstlichen Eingriffe durch einen überdurchschnittlich hohen Biotopholzanteil auszeichnen. Daher kommt „… der Falkenseer Kuhlaake höchste Bedeutung für den Arterhalt im Sinne der FFH-Richtlinie zu …“

Obwohl die Planfeststellungsunterlagen zur Nordumfahrung ein eigenes Gutachten über holzbewohnende Käfer enthielt, konnten durch die Gutachter des Landesbetriebs für Straßenwesen beide o.g. Arten nicht nachgewiesen werden. Dies ist umso erstaunlicher, als selbst der zuständige Revierförster im August und Oktober 2008 eigene Eremitenfunde meldete.

Nach Auswertung des vorgenannten Holzkäfergutachtens durch den in Deutschland anerkannten Holzkäferexperten Georg Möller wurden erhebliche Mängel im Umfang des Untersuchungsaufwandes, der eingesetzten Methoden und der Zeitpunkte der Geländebegehungen deutlich. Als möglich wurde durch den Experten Möller sogar die Verwechslung von Kotperlen des Eremiten mit solchen anderer Käfer (z.B. des Großen Rosenkäfers – Protaetia aeruginosa) durch die Bearbeiter angesehen.

Insgesamt ist dies nur ein Beleg dafür, dass die bisherigen Planfeststellungsunterlagen zur Nordumfahrung Falkensees unvollständig und fehlerhaft sind und einer – ggf. gerichtlichen – Überprüfung kaum standhalten werden.