Solche Sammeleinwendungen machen keinen Sinn, weil die individuelle Betroffenheit nicht zum Ausdruck kommt. Es ist zwar wichtig, dass viele Bürger Ihre Meinung zu dem Vorhaben kundtun; rechtserheblich sind aber nur solche Einwendungen (Stellungnahmen), die erkennen lassen, wer genau wie (Gesundheit, Eigentum, Freizügigkeit, Berufsausübung, usw.) durch das Vorhaben betroffen ist. Deshalb ist es besser, dass jeder „seinen“ Text versendet, auch wenn sich viele „Textbausteine“ ähneln werden. Dies ist aber aus der Natur der Sache immer so.
Posted in: B. Zur Bürgerbeteiligung