FAQ zum PFV / 8. Welche Fristen sind zu beachten?

Einwendungen konnten zunächst vom 01. September bis zum 14. Oktober 2008 schriftlich erhoben werden. Da eine zweite Auslegung erforderlich wurde, gilt nun der Zeitraum vom 10. August bis zum 23. September 2009 (Posteingang ist maßgeblich).

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