Nein; dies würde gegen Grundsätze unserer Verfassung verstoßen und wäre mit Sicherheit strafbar. Denn die Wahrnehmung des Grundrechts auf rechtliches Gehör, zu dem die Beteiligung Betroffener im Planfeststellungsverfahren gehört, ist ein Grundpfeiler des Rechtsstaatsprinzips.
Das Gegenteil trifft eher zu: wenn Sie sich nicht beteiligen, können Ihnen Rechtspositionen verloren gehen (zur sog. Präklusion siehe Antwort 9).
Posted in: B. Zur Bürgerbeteiligung