Ja, in jedem Fall. Auch Personen, die in 2008 bereits eine Einwendung eingereicht haben, können diese Einwendung jetzt ergänzen bzw. eine zweite abgeben.
Posted in: B. Zur Bürgerbeteiligung
Ja, in jedem Fall. Auch Personen, die in 2008 bereits eine Einwendung eingereicht haben, können diese Einwendung jetzt ergänzen bzw. eine zweite abgeben.
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