Diese vorzeitige Stellungnahme ist „für den Papierkorb“, weil sie außerhalb der beachtlichen Fristen ergangen ist. Sie müssen dann, um Ihr rechtliches Gehör und Ihre Beteiligungsrechte zu wahren, innerhalb der Einwendungsfrist (01.09. – 14.10.2008) erneut und fundiert schriftlich Stellung nehmen.
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