Kreis sieht kein strafbares Verhalten

Brawo-Online, 21.11.2013
Artikel von Patrik Rachner

Falkensee (MZV) Im Fall der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, die im Zuge der mutmaßlich nicht rechtzeitig umgesiedelten Zauneidechsen beim Bau der Semmelhaack-Seniorenwohnungen in Falkensee angestrengt worden sind, hat das Bauordnungsamt und die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises die erbetenen Auskünfte und Unterlagen offenbar nun doch fristgerecht weitergeleitet. Das zumindest teilte Caterina Rönnert, Sprecherin der Kreisverwaltung, am Donnerstag mit.

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Die Zauneidechse bleibt beim Bau der Senireonwohnungen ein Zankapfel. © MZV/Spitzke

„Der Landkreis geht davon aus, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren einstellen wird, da strafbares Verhalten von Mitarbeitern der Kreisverwaltung nicht zu erkennen ist“, sagte sie. Bei der Staatsanwaltschaft selbst nimmt deren Sprecher Christoph Lange die Aussage zur Kenntnis, er sagte aber auch: „Wenn sich der Landkreis so sicher ist, kann es sein, dass die Stellungnahme Hand und Fuß hat, andersherum kann es aber auch nicht sein. Wir werden sehen, ob die Unterlagen aussagekräftig sind. Wir werden sie zunächst auswerten.“

Laut Angaben der Kreisverwaltung habe nach deren Kenntnisstand indes die Naturschützerin Janine Mohaupt bisher bei keinem Gericht einen Baustopp beantragt. Sie habe gegenüber der Unteren Naturschutzbehörde nur ihre persönliche Auffassung geäußert, dass sie sich einen Baustopp wünscht. „Das ist eine Privatmeinung“, erklärte Rönnert.

Dagegen sagte Mohaupt gegenüber dem Brandenburger Wochenblatt, es stimme zwar, dass ein Baustopp bei Gericht noch nicht eingereicht worden ist, doch habe sie nach anwaltlicher Beratung die einstweilige Verfügung für einen Baustopp starten wollen und die Untere Naturschutzbehörde darauf hingewiesen, das zweite Baufeld wegen der Gefahr für die Zauneidechsen nicht freizugeben. Von der Kreisverwaltung hiet es dazu: „Die Untere Naturschutzbehörde hat sich bei ihrer Entscheidung zur Freigabe des zweiten Baufeldes auf einen ausgewiesenen Fachmann und dessen Gutachten gestützt, dass die Zauneidechsen dort im letzten Sommer und Frühherbst abgefangen worden sind. Die weiteren Bautätigkeiten werden durch die Untere Naturschutzbehörde überwacht.“ Dass die streng geschützten Tiere allerdings schon im Sommer eingesammelt worden sein sollen, bezweifelt Mohaupt mit Verweis auf ein Gutachten von der Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde stark.