Bis zum 9. Juni möglich
Unter dem Link https://havelland-flaeming.de/regionalplan/regionalplan-3-0/ ist der Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming noch bis zum 10. Mai einsehbar, die Beteiligung ist bis zum 9. Juni möglich. Behörden, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger können ihre Stellungnahmen und Hinweise abgeben. Der Geltungsbereich des Regionalplans umfasst die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming und die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam. Auslegungsstellen befinden sich bei den Kreis- und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte sowie bei der Regionalen Planungsgemeinschaft in Teltow selbst. Im Regionalplan sind u.a. auch Flächen ausgewiesen, die auf eine besondere Art genutzt werden. Das gilt für die Siedlungsentwicklung, für großflächige gewerblich-industrielle Ansiedlungen, für Windenergieanlagen, für die Gewinnung von oberflächennahen Rohstoffen (Tone, Kiese und Sande) sowie für die landwirtschaftliche Bodennutzung. Der Planentwurf enthält auch Aussagen zu überschwemmungsgefährdeten Gebieten und zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Er konkretisiert Vorgaben, die durch den Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg festgelegt wurden. So soll durch den Regionalplan unter anderem ausgeschlossen werden, dass Windenergieanlagen außerhalb bestimmter, im Plan festgelegter Gebiete errichtet werden können oder dass höherwertige Ackerflächen für andere Zwecke, wie beispielsweise Siedlungserweiterungen oder den Bau von Photovoltaikanlagen, genutzt werden können.