Die Bürgerinitiative Schönes Falkensee (BISF) hat sich in den letzten Monaten für eine Reduzierung des Bahnlärms in Falkensee eingesetzt. Im Ergebnis kann den betroffenen Bürgern, die sich auch an die BISF gewandt hatten, leider keine Hoffnung gemacht werden, dass in absehbarer Zeit Lärmschutzmaßnahmen an der viel befahrenen Bahnstrecke zwischen Berlin und Hamburg eingerichtet werden.
Immerhin sieht das Eisenbahnbundesamt in seinem nationalen „Gesamtkonzept der Lärmsanierung“ langfristig Lärmschutzmaßnahmen an dem Streckenabschnitt in Falkensee vor. Für die so genannte „Strecke Nr. 6100“ (Berlin-Hamburg) ist eine entsprechende Maßnahme zwischen den Streckenkilometern 18,2 und 23,7 – also auf einer Länge von 5,5 Kilometern – in den Plan aufgenommen.
Die DB ProjektBau GmbH, die mit der Umsetzung des Lärmsanierungsprogramms beauftragt ist, bestätigte der BISF, dass „die Lärmschutzmaßnahme im Bereich Falkensee Bestandteil des freiwilligen Programms ‚Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes‘ des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung“ ist. Allerdings weist sie darauf hin, dass mit dem Programm „nicht in kurzer Zeit die Versäumnisse vergangener Jahrzehnte ausgeglichen werden können“, weshalb zunächst vorgesehen ist, „vorrangig Lärmschutzmaßnahmen für Härtefälle an bestehenden Schienenstrecken durchzuführen“. Auf Basis von ermittelten Priorisierungszahlen wurde festgestellt, dass der Sanierungsabschnitt Falkensee keine hohe Priorität besitzt, also nicht genügend Lärm produziert wird. Dementsprechend „haben die Planungen für die Lärmsanierung in diesem Bereich noch nicht begonnen“, so die DB ProjektBau GmbH. Und weiter: „Nach aktuellem Stand kann mit den Planungen in diesem Abschnitt erst in einem langfristigen Zeitraum begonnen werden.“
Eine Neuberechnung der Umgebungslärmkartierung und damit eine Beurteilung von Lärmschutzerfordernissen muss nach Auskunft des Eisenbahnbundesamtes alle fünf Jahre erfolgen. Der nächste Termin für eine Neuveröffentlichung der Daten ist der 30. Juni 2012.
Falkensees Bürgermeister Heiko Müller erklärte auf Anfrage der BISF, dass die Stadt 1995 bei der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau der IC-Bahntrasse Berlin/Hamburg Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahntrasse gefordert hatte. Bis auf kleinteilige Maßnahmen für einzelne Anwohner seien aber alle anderen Ansprüche im Verfahren abgelehnt worden. Bei der Erarbeitung der Stufe 1 des Falkenseer Lärmaktionsplans im Jahr 2008 hätten die beauftragten Gutachter darauf hingewiesen, dass der Zugverkehr auf der betreffenden Strecke „wegen zu geringer Zugzahl“ nicht Gegenstand der Untersuchungen war. Die BISF ist hingegen der Überzeugung, dass die für eine Prüfung erforderliche Zahl von 60.000 Zügen pro Jahr schon damals auf dieser Strecke überschritten worden ist. Im Vorfeld der Erarbeitung der zweiten Stufe des Lärmaktionsplans im Jahr 2013 erwartet die BISF eine genauere Analyse.
Der Antwortbrief des Bürgermeisters lässt leider nicht erkennen, dass sich die Stadt Falkensee, wie es die BISF gefordert hatte, für eine schnellere Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen einsetzen wird. Die BISF ist auch verwundert über die dort getroffene Aussage, dass mögliche „Bepflanzungen in der Regel keinen Lärm mindern“ sollen. Anstatt sich für ihre Bürger einzusetzen, stellt die Stadt lapidar fest, dass die Wahrnehmung der Bahnemissionen durch die betroffenen Bewohner für sie „kaum nachvollziehbar“ sei; im Übrigen sei sie für das Thema nicht zuständig. Die BISF meint zum wiederholten Mal, dass die Stadt stärker die Interessen der Bürger vertreten sollte.