Artikel aus dem Spandauer Volksblatt von der 49. Woche
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3 Gedanken zu „Zum Thema Brunsbütteler Damm“
Der Bericht des Spandauer Volksblatts ist irreführend, denn der Antrag, von dem hier die Rede ist, enthielt zwei Forderungen. Zum einen die erwähnte zur Anbindung des Brunsbütteler Damms an den südlichen Teil der Ortumgehung Falkensee, die ich nicht nur unterstütze: Wenige Tage zuvor war im Bauausschuss ein Antrag der SPD, der aus meiner Feder stammte, angenommen worden, in dem das Gleiche gefordert wird.
Zum anderen war im in der Spandauer Bezirksverordnetenversammlung behandelten Antrag auch die Forderung enthalten, auf den Bau des nördlichen Teils der Ortsumgehung Falkensee zu verzichten. Dem allerdings konnte ich nicht zustimmen. Nach wie vor wird – gerade von der BISF – eine verstärkte Nutzung der Bundesstraße 5 (die in Spandau und Charlottenburg Heerstarße heißt) als vorgebliche Alternative zur vollständigen Fertigstellung der Ortsumgehung Falkensee propagiert. Diese Straße muss heute schon 45.000 Fahrzeuge pro Tag aufnehmen. Die damit verbundene Lärm- und Umweltbelastung muss von Zehntausenden Einwohnern, die zum Beispiel in der Großsiedlung Heerstraße-Nord oder in den angrenzenden Einfamilienhaussiedlungen leben, tagtäglich ertragen werden. Ich denke, diese Bürgerinnen und Bürger haben genau den gleichen Anspruch auf ein Wohnen ohne Lärm- und Umweltbelastung wie andere auch. Insoweit konnte ich als in staaken wohnender Bezirksverordneter den mit großer Mehrheit von meiner eigenen Partei unterstützten Antrag nicht mittragen.
Die BISF nimmt erfreut zur Kenntnis, dass sich die Spandauer Bezirksverordnetenvertretung offenbar mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen hat, auf die Nordumfahrung Falkensees zu verzichten.
Herr Judt irrt in dem Punkt bezüglich der erwarteten Verkehrsbelastung auf der Heerstraße (B5). Gerade wenn die Ortsumgehung gebaut werden sollte, wird ein höherer Verkehrsstrom auf der Heerstraße prognostiziert! Dies ist eindeutig aus dem Gutachten zum Planfeststellungsverfahren zur Nordumfahrung ablesbar. Denn es wird erwartet, dass die Verkehre aus dem Umland nach Berlin dann über die neue Umgehungsstraße und weiter über die L 20 Richtung Süden bis zur B5 (Heerstraße) fließen – und nicht über die Spandauer Straße bzw. Falkenseer Chaussee, die jetzt schon teilweise zugestaut sind. Die Heerstraße würde also mit dem Neubau mehr belastet werden.
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die geplante und heftig umstrittene Nordumfahrung nachweislich mehr, nämlich zusätzlichen Verkehr anziehen würde (teilweise weg vom ÖPNV!), der vom Havelland nach Berlin gelangt. Welche Ost-West-Beziehung dann genutzt würde, ist relativ gleichgültig, der Verkehr würde insgesamt zunehmen und zu mehr Belastungen für die Bürger führen.
Zunächst ist festzustellen, dass es im Spandauer Interesse liegt, wenn der Pendelverkahr aus dem Havelland nach Berlin sich über mehrere Einfahrstraßen verteilt und sich nicht – etwa auf die Spandauer Straße/Falkenseer Chaussee konzentriert. Deshalb ist es auch wichtig, dass mit der Anbindung des Brunsbütteler Damms eine zusätzliche Einfahrmöglichkeit entsteht.
Wie im Lärmaktionsplan der Stadt Falkensee festgestellt wurde, ist durch den Bau des südlichen Teils der OU Falkensee bereits eine Entlastung des inner-Falkenseer Verkehrs eingetreten: Verkehre von südlich der Bahnlinien bleiben nunmehr südlich und drängen nicht auf die nördlich der Bahnlinien gelegenen Einfahrstraßen.
Es ist nicht ganz redlich von Herrn Wille zu verschweigen, dass die BISF mit ihrem bis vor kurzem propagierten „13-Punkte-Plan“ und auch in den Werbeveranstaltungen für Bürgereinwendungen im damals laufenden PFV selbst eine verstärkte Nutzung der B 5 anregte, weil sie das explizit als Alternative zur Vervollständigung der OU Falkensee mit seinem noch fehlenden nördlichen Teil ansieht.
Der genannte Lärmaktionsplan legt auch dar, dass die „Nordumfahrung“ vor allem der Aufnahme des prognostizierten Zuwachses an Autoverkehr dienen wird, der so oder so kommt. Das heutige Urteil des BVerfG zur Pendlerpauschale tut sein Übriges: Ins Umland zu ziehen, wo ÖPNV niemals in der Dichte und Varianz angeboten werden kann, wie in urbanen Zentren, wird damit wieder attraktiv gemacht, verstärkt die Zersiedlung der Landschaft und erhöht die Abhängigkeit vom motorisierten Individualverkehr. Es verwundert nicht, dass viele Familien, die im Umalnd leben, schon heute zwei oder gar drei Autos besitzen (müssen).
Darüber hinaus auf die Gefahr hinzuweisen, dass es gar zum Abzug von Pendlern weg vom ÖPNV kommen könnte, ist absolut berechtigt. Um so wichtiger ist es, sich für die Wiederherstellung der S-Bahnverbindung nach Falkensee einzusetzen, wie sie bis zum Mauerbau vorhanden war. Es kann gar nicht genug Alternativangebote zum MIV geben.
Der Bericht des Spandauer Volksblatts ist irreführend, denn der Antrag, von dem hier die Rede ist, enthielt zwei Forderungen. Zum einen die erwähnte zur Anbindung des Brunsbütteler Damms an den südlichen Teil der Ortumgehung Falkensee, die ich nicht nur unterstütze: Wenige Tage zuvor war im Bauausschuss ein Antrag der SPD, der aus meiner Feder stammte, angenommen worden, in dem das Gleiche gefordert wird.
Zum anderen war im in der Spandauer Bezirksverordnetenversammlung behandelten Antrag auch die Forderung enthalten, auf den Bau des nördlichen Teils der Ortsumgehung Falkensee zu verzichten. Dem allerdings konnte ich nicht zustimmen. Nach wie vor wird – gerade von der BISF – eine verstärkte Nutzung der Bundesstraße 5 (die in Spandau und Charlottenburg Heerstarße heißt) als vorgebliche Alternative zur vollständigen Fertigstellung der Ortsumgehung Falkensee propagiert. Diese Straße muss heute schon 45.000 Fahrzeuge pro Tag aufnehmen. Die damit verbundene Lärm- und Umweltbelastung muss von Zehntausenden Einwohnern, die zum Beispiel in der Großsiedlung Heerstraße-Nord oder in den angrenzenden Einfamilienhaussiedlungen leben, tagtäglich ertragen werden. Ich denke, diese Bürgerinnen und Bürger haben genau den gleichen Anspruch auf ein Wohnen ohne Lärm- und Umweltbelastung wie andere auch. Insoweit konnte ich als in staaken wohnender Bezirksverordneter den mit großer Mehrheit von meiner eigenen Partei unterstützten Antrag nicht mittragen.
Die BISF nimmt erfreut zur Kenntnis, dass sich die Spandauer Bezirksverordnetenvertretung offenbar mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen hat, auf die Nordumfahrung Falkensees zu verzichten.
Herr Judt irrt in dem Punkt bezüglich der erwarteten Verkehrsbelastung auf der Heerstraße (B5). Gerade wenn die Ortsumgehung gebaut werden sollte, wird ein höherer Verkehrsstrom auf der Heerstraße prognostiziert! Dies ist eindeutig aus dem Gutachten zum Planfeststellungsverfahren zur Nordumfahrung ablesbar. Denn es wird erwartet, dass die Verkehre aus dem Umland nach Berlin dann über die neue Umgehungsstraße und weiter über die L 20 Richtung Süden bis zur B5 (Heerstraße) fließen – und nicht über die Spandauer Straße bzw. Falkenseer Chaussee, die jetzt schon teilweise zugestaut sind. Die Heerstraße würde also mit dem Neubau mehr belastet werden.
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die geplante und heftig umstrittene Nordumfahrung nachweislich mehr, nämlich zusätzlichen Verkehr anziehen würde (teilweise weg vom ÖPNV!), der vom Havelland nach Berlin gelangt. Welche Ost-West-Beziehung dann genutzt würde, ist relativ gleichgültig, der Verkehr würde insgesamt zunehmen und zu mehr Belastungen für die Bürger führen.
Zunächst ist festzustellen, dass es im Spandauer Interesse liegt, wenn der Pendelverkahr aus dem Havelland nach Berlin sich über mehrere Einfahrstraßen verteilt und sich nicht – etwa auf die Spandauer Straße/Falkenseer Chaussee konzentriert. Deshalb ist es auch wichtig, dass mit der Anbindung des Brunsbütteler Damms eine zusätzliche Einfahrmöglichkeit entsteht.
Wie im Lärmaktionsplan der Stadt Falkensee festgestellt wurde, ist durch den Bau des südlichen Teils der OU Falkensee bereits eine Entlastung des inner-Falkenseer Verkehrs eingetreten: Verkehre von südlich der Bahnlinien bleiben nunmehr südlich und drängen nicht auf die nördlich der Bahnlinien gelegenen Einfahrstraßen.
Es ist nicht ganz redlich von Herrn Wille zu verschweigen, dass die BISF mit ihrem bis vor kurzem propagierten „13-Punkte-Plan“ und auch in den Werbeveranstaltungen für Bürgereinwendungen im damals laufenden PFV selbst eine verstärkte Nutzung der B 5 anregte, weil sie das explizit als Alternative zur Vervollständigung der OU Falkensee mit seinem noch fehlenden nördlichen Teil ansieht.
Der genannte Lärmaktionsplan legt auch dar, dass die „Nordumfahrung“ vor allem der Aufnahme des prognostizierten Zuwachses an Autoverkehr dienen wird, der so oder so kommt. Das heutige Urteil des BVerfG zur Pendlerpauschale tut sein Übriges: Ins Umland zu ziehen, wo ÖPNV niemals in der Dichte und Varianz angeboten werden kann, wie in urbanen Zentren, wird damit wieder attraktiv gemacht, verstärkt die Zersiedlung der Landschaft und erhöht die Abhängigkeit vom motorisierten Individualverkehr. Es verwundert nicht, dass viele Familien, die im Umalnd leben, schon heute zwei oder gar drei Autos besitzen (müssen).
Darüber hinaus auf die Gefahr hinzuweisen, dass es gar zum Abzug von Pendlern weg vom ÖPNV kommen könnte, ist absolut berechtigt. Um so wichtiger ist es, sich für die Wiederherstellung der S-Bahnverbindung nach Falkensee einzusetzen, wie sie bis zum Mauerbau vorhanden war. Es kann gar nicht genug Alternativangebote zum MIV geben.