Eine Einwendung ist eine Stellungnahme, die zum Gegenstand bzw. zur Grundlage hat, dass jemand auf schutzwürdige Interessen privatrechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeler Natur hinweist, also im Rahmen des rechtlichen Gehörs eigene Belange vorbringt. Dies können die unterschiedlichsten Interessen sein. Hierzu gehören alle Nachteile und Auswirkungen des Vorhabens, die nicht völlig ausgeschlossen scheinen. Nicht erforderlich ist eine „Rechtsbetroffenheit“.
Einwendungen sind im weiteren Verfahren von der Behörde zu berücksichtigen, auszuwerten und abzuwägen. Sie sind Gegenstand des Erörterungstermins und der danach zu erstellenden Stellungnahme – also wesentlicher Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens.
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