3 Stieleichen mussten weichen

Baumfällungen an der L201, Ortsausgang Falkensee

Die Fällung der drei Stieleichen erfolgte am 21. Februar 2022 im Zuge der Planung und Errichtung eines Radwegs an der L201, Ortsausgang Falkensee bis Alter Finkenkrug, durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg. Die Bäume waren in bestem Zustand mit einer hohen Vitalitätsstufe, auch gleichzeitig potentielle Habitate für geschützte und andere Tierarten.

Die Frage ist, sind alle Alternativen geprüft worden? Die Stieleichen unterliegen dem Alleenschutz gemäß Brandenburger Naturschutzgesetz. Eine Befreiung ist ausgeschlossen, wenn Alternativlösungen in Form von Standort- oder Ausführungsvarianten bestehen, die keinen unzumutbaren Aufwand erfordern. Diese lagen dem Landesbetrieb Straßenwesen mit Stellungnahmen des Landesbüros anerkannter Naturschutzverbände und des ADFC Falkensee zur Planung vor. Laut Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde Havelland (UNB) wurde auch von deren Seite auf den Schutzstatus der Alleenbäume hingewiesen. Eine Fällgenehmigung bzw. Ausnahme erteilte die UNB nicht, da die Zuständigkeit beim Straßenbaulastträger selbst liegt.

Stieleichen1

In der Stellungnahme des Landesbüros hieß es: „Bei den zu fällenden Bäumen handelt es sich um alte Eichen einer Allee entlang der L 201. Der Gesamtverlust von 5 Straßenbäumen stellt eine erhebliche Beeinträchtigung dar. Bezugnehmend auf die Planungsunterlagen und den landschaftspflegerischen Begleitplan wird die Notwendigkeit der Fällung von insgesamt 5 Alleenbäumen in Frage gestellt. Aus unserer Sicht könnten durch eine geänderte Ausgestaltung der Querungshilfe sowie einer angepassten Führung des Radwegs zumindest die 3 Stiel-Eichen (Baum. Nr. 145, 147, 149) am Ortsausgang Falkensee erhalten bleiben. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Pflicht im Zuge von Straßenbaumaßnahmen den Alleenerhalt zu prüfen und vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen.“

Die Stellungnahme des ADFC Falkensee wies auf Verkehrsgefährdungen durch die Planungen hin und zeigte Lösungen auf, die Fällung der drei Alleebäume vermeiden konnten.

Eine begründend argumentierende und abwägende Rückäußerung durch den Landesbetrieb an die Absender der Stellungnahmen erfolgte nicht. Auch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Havelland erhielt keinerlei Rückmeldung. Die BISF hat Akteneinsicht nach dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz beantragt. Wir möchten der Sache auf den Grund gehen.