Die Bürgerinitiative Schönes Falkensee e.V. (BISF) hat vom Umweltbundesamt (UBA) in Dessau-Roßlau die Anerkennung als Umwelt- und Naturschutzvereinigung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) erhalten. Damit gehört die BISF zu den durch das Umweltbundesamt anerkannten Umweltvereinigungen in Deutschland. Mit der Anerkennung nach § 3 UmwRG stehen ihr besondere Beteiligungs- und Klagerechte zu. Im Wege der Verbandsklage kann sie beispielsweise gerichtlich überprüfen lassen, ob bestimmte Verwaltungsentscheidungen rechtmäßig ergangen sind.
In der Begründung des UBA heißt es: „Die Bürgerinitiative Schönes Falkensee e.V. erfüllt die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 – 5 UmwRG. Als gemeinnütziger Verein fördert sie vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes, indem sie sich insbesondere in die behördlichen Planungsverfahren von Verkehrsprojekten mit ihrem Fachwissen einbringt und die Öffentlichkeit über mögliche Umweltauswirkungen dieser Projekte informiert.“