MAZ vom 11.11.2009
Gegner des Straßenprojekts sprechen von Mängeln im Bedarfsplan
FALKENSEE – Der neue Landesstraßenbedarfsplan, den die Landesregierung 2010 beschließen will und in dem Neu- und Ausbauvorhaben verzeichnet sind, sorgt in Falkensee weiter für Ärger. Die Bürgerinitiative „Schönes Falkensee“ (BISF) hat darin Gesetzesverstöße entdeckt. So werten es die Gegner des geplanten Nordteils der Falkenseer Ortsumfahrung als Formfehler, dass die Trasse im Entwurf für den Bedarfsplan als „indisponible Maßnahme“ eingestuft wird. Bleibt das so, bedeutet das, dass die Notwendigkeit ihres Baus nicht mehr überprüft wird.
Nach Auskunft von Marc-Oliver Wille aus der BISF ist die Ermittlung des Bedarfs an Landesstraßen bereits 1995 auf verkehrswirtschaftlicher Grundlage erfolgt, bei der Umweltbelange keine Rolle gespielt hätten. In modernen Bewertungsverfahren sei dies aber vorgeschrieben. Den Bau der Nordumfahrung deshalb jetzt nicht mehr zu hinterfragen, obwohl sich die Verhältnisse geändert haben, sei eine Verletzung des Prüfauftrags. Beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, der federführenden Planungsbehörde, heißt es dazu nur, das Projekt befinde sich noch im Planfeststellungsverfahren. Zurzeit würden die Erwiderungen zu den Einwendungen formuliert. Wie berichtet, haben sich Falkensees Stadtverordnete kürzlich für die Verlängerung des Brunsbütteler Damms aus Spandau ins Havelland ausgesprochen, was in die Stellungnahme der Stadt zum Bedarfsplan einfließen soll. Die Grünen scheiterten aus diesem Anlass mit ihrem Wunsch, die Nordumfahrung in Frage zu stellen.
Derweil mehren sich auch kritische Stimmen zum Ausbau der Spandauer Straße. Die BISF fordert, dies – wenn überhaupt – auf keinen Fall ohne Ausbau des Kreisverkehrs in Angriff zu nehmen. Der ist auch für die Nordumfahrung wichtig. Anwohner und Händler sind besorgt im Hinblick auf mehr Verkehr. (Von Stefan Kuschel)