Pressemitteilung der BISF
Zu den nicht umgesetzten Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan
Die Bürgerinitiative Schönes Falkensee (BISF) kritisiert die jüngsten Mehrheitsentscheidungen der Falkenseer Stadtverordneten-versammlung, die den verkehrlich hoch belasteten Abschnitt der Falkenhagener Straße zwischen Sonnenstraße und Bahnhofstraße betreffen. Die BISF kritisiert, dass zwei der konkret von den Gutachtern empfohlenen Maßnahmen, die eine Lärmminderung für die betroffenen Bürger bringen sollen, nun nicht oder nur ansatzweise umgesetzt werden sollen: das Tempo-30-Gebot und das Nachtdurchfahrverbot für Lkw. Maßnahmen für diesen Straßenzug wurden im Lärmaktionsplan, den die Stadt im Dezember beschlossen hat, als vordinglich eingestuft.
Der BISF ist unerklärlich, warum eine Verkehrsberuhigung auf Tempo 30 auf dem betreffenden Teilabschnitt der Falkenhagener Straße nur in den Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr gelten soll. Vorgeschlagen war eine durchgehende Tempobegrenzung, die neben einer Lärmreduzierung auch zur Verflüssigung des Verkehrs und zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit beigetragen hätte. Dies wurde durch die Gutachter belegt (siehe Zitate unten). Zudem hätte solch eine Maßnahme weiteren Durchgangsverkehr abgeschreckt.
Ebenso ist aus Sicht der BISF unverständlich, warum das seit langem geforderte Nachtdurchfahrverbot für Lkw keine Mehrheit fand. Die lapidare Begründung des Bürgermeisters, dass sich die Lkw dann einen anderen Weg durch die Stadt suchen würden, ist völlig aus der Luft gegriffen. Ein großräumiges Durchfahrverbot, das etwa von der Stadtgrenze an der Nauener Chaussee bis zur Rathauskreuzung gelten würde, könnte gar nicht zu Ausweichrouten durch den Ort führen. Hier wäre schlicht ein sinnvolles Gesamtkonzept nötig gewesen. Auch die Gutachter präferierten eine „weiträumige Umleitung“
Die BISF stellt fest, dass sich die Koalition aus CDU und SPD in der SVV immer weiter von einer bürgernahen Politik verabschiedet. Dass sie die für viel Geld erstellten Gutachten zum Lärmaktionsplan schlicht ignoriert, ist für sich genommen schon fragwürdig. Dass sie die einfachen Maßnahmen, die für eine höhere Lebensqualität bei den Anwohnern gesorgt hätten, derart fahrlässig nicht umsetzt, lässt nur den Schluss zu, dass sie am Wohl ihrer Bürger kein gesteigertes Interesse hat. Dass die SVV einen einstimmigen Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zum Tempo 30 auf Betreiben der CDU fallen lässt, zeigt ein merkwürdiges Demokratieverständnis.
> Die BISF wird weiter für verkehrliche Verbesserungsmaßnahmen kämpfen und fordert weiterhin eine zeitlich unbefristete Temporeduzierung auf der Falkenhagener Straße und ein Lkw-Nachtdurchfahrverbot.
Zitate aus dem beschlossenen Lärmaktionsplan:
„Als eine kurzfristig wirksame, kostengünstige Maßnahme wird die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für den Kfz-Verkehr von 50 auf 30 km/h tags und nachts in der Falkenhagener Straße im Abschnitt Sonnenstraße bis Bahnhofstraße gesehen. Langsamere Geschwindigkeiten sind ein Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Gleichzeitig ist eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten auf ein möglichst niedriges und gleichmäßiges Niveau eine der elementaren Maßnahmen zur Lärmminderung und bringt auch eine Reduzierung in Bezug auf die Schadstoffemissionen mit sich. Die Leistungsfähigkeit der L 201 wird durch Tempo 30 nicht verringert, sondern sogar gesteigert, da ein geringerer Sicherheitsabstand zwischen den Fahrzeugen als bei Tempo 50 ausreicht.“
„Die Zahl der Betroffenen am Belastungsschwerpunkt rechtfertigt als Maßnahme des Lärmaktionsplans ein Verbot für Lkw 22:00-6:00 Uhr (Anlieger frei) auf der L 201 Falkenhagener Straße (Sonnenstraße bis Bahnhofstraße), die beim Landesbetrieb Straßenwesen im Rahmen einer Einzelfalluntersuchung zu beantragen ist.“