Auch dann darf nicht sofort gebaut werden, denn es wird erst ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren durchgeführt und verschiedene Klagen werden von Betroffenen beim Verwaltungsgericht eingereicht. Dies wird weitere Jahre dauern. Die Gerichte sind dann die Kontrollinstanz, ob die Abwägungsentscheidung zwischen den betroffenen Belangen der Bürger und der fragwürdigen Notwendigkeit des Straßenbaus richtig ist. Das Gericht kann einen Planfeststellungsbeschluss aus vielen Gründen teilweise oder ganz aufheben. (Siehe auch Antwort zu Frage 21)
Posted in: A. Zum Planfeststellungsverfahren allgemein