Brawo vom 3. August 2014
Das von Jörg Vogelsänger geleitetete Infrastrukturministerium des Landes Brandenburg hat weiterhin keine Ambitionen, die Verlängerung des Brunsbütteler Damms von Spandau ins Havelland für erstrebenswert zu halten, geschweige denn realisieren zu wollen oder als notwendig zu erachten. Die Nordumfahrung ist dagegen nicht vom Tisch. Das geht aus der Antwort einer Kleinen Anfrage hervor, die der Landtagsabgeordnete und verkehrspolitische Sprecher der Linksfraktion, Rene Kretzschmar, gestellt hatte.
„Die Bundesstraße B 5 stellt die großräumige und überregionale Verbindung zwischen Berlin und Falkensee bis Nauen sicher. Aus diesem Grund gibt es aus verkehrsplanerischer Sicht des Landes Brandenburg keine Notwendigkeit zur Anbindung des Brunsbütteler Damms an die L 20“, hieß es.
Zudem erfülle die Verlängerung des Brunsbütteler Damms, der übrigens auf Spandauer Seite umfassend ausgebaut ist, bis zur L 20 in der Gemeinde Dallgow-Döberitz „keine überregionale Netzfunktion und wäre eine kommunale Aufgabe“. Zwischen den beiden Ländern Berlin und Brandenburg ist die Thematik auf Ebene der Arbeitsgruppe „Straßenplanung Berlin-Brandenburg“ letztmalig im April 2009 angesprochen und erörtert worden. Im Gespräch auf Staatssekretärsebene im Mai desselben Jahres habe seinerzeit Einigkeit bestanden, „dass weder in Brandenburg noch auf Berliner Seite Handlungsbedarf zur Verlängerung des Brunsbütteler Damms in Berlin-Spandau bis zur L 20 in Brandenburg besteht“.
Im Rahmen der Planung für die Ortsumgehung Falkensee ist im Übrigen in der den Planfeststellungsunterlagen zugrunde liegenden verkehrswirtschaftlichen Untersuchung bis 2020 (ohne Vorausschau auf die Nordumfahrung) geprüft worden, ob eine Anbindung an den Brunsbütteler Damm besser geeignet wäre, die Verkehrsprobleme vor Ort zu lösen.
Diese Konstellation trage laut Angaben des Ministeriums jedoch „nicht signifikant zur Verkehrsentlastung der Stadt Falkensee bei“, hieß es nun erneut.
Ob mit den Erkenntnissen die Möglichkeit gegeben sei, „auf die teure Ortsumgehung Falkensee durch ein FFH-Gebiet zu verzichten“, wie Kretzschmann hinterfragte, antwortete die Landesregierung: „Im Ergebnis der verkehrswirtschaftlichen Untersuchung hat eine Verlängerung des Brunsbütteler Damms nur geringe Auswirkungen auf die Verkehrsströme im Raum Falkensee und kann somit keinesfalls die geplante Ortsumfahrung Falkensee ersetzen.“
Nun ja, der Brunsbütteler Damm ist ja von Osten kommend bis zum Nennhauser Damm halbwegs gerade. Aber dann macht er ja praktisch die Nord- Umgehung des ehem. Krankenhauses. Ist also krumm und schief. Wie soll denn die gewünschte Trasse aussehen und was soll sie bitte bringen? Die Berliner, die nach Westen wollen, können ja jetzt schon nach Süden auf den Nennhauser Damm und damit letztlich auf die B5 abschwenken. Oder sich auf dem Nennhauser Damm/Finkenkruger Weg zunächst nach Norden begeben, um dann auf den Seegefelder Weg einzuschwenken. Was würde diesen Leuten denn eine zusätzliche Verbindung zur L20 bringen, die ja schließlich von Süd nach Nord verläuft und also dem „Drang nach Westen“ gar nicht hilft?
Eine Anbindung vom Brunsbütteler Damm in Berlin an die Landesstraße L 20 in Brandenburg würde eine dritte zusätzliche Ost-West-Verbindung zwischen Falkensee und Berlin-Spandau bringen und für eine verkehrliche Entlastung sorgen. Die Spandauer Straße / Falkenseer Chaussee ist in den Hauptverkehrszeiten chronisch überlastet und zugestaut. Die Seegefelder Straße / der Seegefelder Weg ist in sehr schlechtem Zustand, einspurig und oft mit Tempo 30 ausgewiesen. Der Brunsbütteler Damm hingegen ist eine zweispurige Hauptverkehrsachse, die mehr Verkehr aufnehmen könnte und für eine bessere Verteilung des Pendlerverkehrs in die Berliner City bzw. die südlichen Stadtteile sorgen könnte.
Der jetzt an der Stadtgrenze endende Brunsbütteler Damm bräuchte nur über etwa 700 m in direkter Verbindung geradeaus an die Landesstraße angeschlossen werden. Eine positive verkehrliche Wirkung wurde bereits vor mehreren Jahren auch vom Landkreis Havelland bestätigt.