Zusammenfassung der Ergebnisse eines Workshops zum Falkenhagener Anger am 17.2.2007
In Abgrenzung zur Zentrumsentwicklung Falkensee (Bahnhofsbereich) als „kommerzielles Zentrum“ soll die Entwicklung des Falkenhagener Angers eigenen Inhalten und Merkmalen folgen. Zentral ist der Erhalt des historischen Kerns des Angers. Eine Entwicklung sollte von diesem ausgehen.
Vier Funktionsbereiche sollen den Falkenhagener Anger bestimmen und in der historisch geprägten Baustruktur ihren Raum finden:
– Gemeinwesenarbeit, soziale Dienstleistungen, Jugend- und Freizeit, Kultur
– Ãâffentliche Nutzung / Ãâffentliche Verwaltung (Kern: Rathaus und angelagerte Bereiche etc.)
– Handwerk, Kunsthandwerk, neue Dienstleistungen, Freiberufler, Handel mit höherwertigen Produkten, Naturprodukte
– Wohnen, Generationen übergreifend, kleine Einheiten
Die Bedarfe nach diesen Funktionen sind nicht ganz klar definiert. Es wäre nötig eine gezielte Bedarfsanalyse zu betreiben. Die Funktionsbereiche werden sich nicht jeder für sich entwickeln, sie müssen eingebunden werden in ein übergreifendes Konzept, dass Eigentümern, Neu-Interessierten, Investoren längerfristige Sicherheit gibt.
Es sind Initialzündungen notwendig, um eine Entwicklung in Gang zu bringen:
– Umzug der Stadtbibliothek vom Gutspark in den Falkenhagener Anger (Eichenkranz oder Neubau), in Abstimmung mit Zentrumsplanung
– Errichtung eines Familienzentrums, Jugendlichenzentrums (in Arbeitsteilung mit dem Haus am Anger)
– Entwicklungsmöglichkeiten für das Schulamt (beengt im Haus am Anger)
– Evangelische Kirchengemeinde entwickelt Ideen und plant Investitionen
Umgang mit dem B-Plan, weitere Verfahrensschritte:
– Die Bebauung eines Teils des als Grünland ausgewiesenen Teile südlich und nördlich soll ermöglicht werden
– Der nördliche Teil hinter den „Höfen“ an der Falkenhagener Str. (Grünfläche) sollte miteinbezogen werden, mit dem Ziel einer Abrundung auch nach Norden
– Hofstrukturen und weitere Bebauung in hinteren Teilen sollten von vorne erschlossen werden; auf eine „teure“ Erschließung durch neue Straßen soll verzichtet werden
– Der Bebauungsplan nimmt die Festlegungen der geltenden Angersatzung auf
– Wichtig ist die Bebauung in geordneten und langfristig berechenbaren Bahnen.
Thomas Lenkitsch und Günter Chodzinski / 18.2.2007