Den gestrigen Beschluss des Infrastrukturausschusses des Landtages, dem Entwurf des Landesstraßenbedarfsplan-Gesetzes mit der dort enthaltenen Ortsumfahrung Falkensee zuzustimmen, sieht die Bürgerinitiative Schönes Falkensee (BISF) mit einem lachenden und einem weinenden Auge.
Enttäuscht ist die BISF darüber, dass die „Nordumfahrung“ als geplante Maßnahme im Bedarfsplan erhalten blieb, obwohl sie nachgewiesenermaßen wenig Nutzen, ein großes Risiko für die Umwelt und hohe Kosten für den Landeshaushalt bringen würde. Selbst die Landtags-Fraktion der Linken äußerte große Bedenken an der Falkenseer Ortsumfahrung. Aber sie musste sich offensichtlich dem internen Druck der SPD in der Regierungskoalition beugen, die den Bedarfsplan unbedingt für ihren Minister Vogelsänger durchbringen wollte. Knapp votierten die Ausschussmitglieder für die Annahme des Gesetzentwurfs.
Auf der anderen Seite ist die BISF nun positiv gestimmt und überzeugt, dass die „Nordumfahrung“ in den nächsten 15 Jahren (Gültigkeit des neuen Bedarfsplans) nicht gebaut werden wird. Die Begründung ist etwas schwierig: Die Ortsumgehung Falkensee wurde als so genannte „indisponible“ Maßnahme in den Bedarfsplan gehievt. Dies ist laut Gesetz nicht vorgesehen, denn dadurch wurde die vorgeschriebene Überprüfung dieser Maßnahme, die bereits 1995 in den Vorgänger-Plan kam, umgangen. Diese Rechtswidrigkeit, die auch der Parlamentarische Beratungsdienst des Landes festgestellt hat, führt nun – neben vielen anderen Argumenten – aus Sicht der BISF und ihrer Anwälte dazu, dass im Planfeststellungsverfahren zur Ortsumfahrung Falkensee auch später kein rechtsgültiger Planfeststellungsbeschluss getroffen werden kann. Kurz gesagt: Das jetzige fehlerhafte Vorgehen des Ministeriums wird dauerhaft nachwirken. Ohne gültigen Planfeststellungsbeschluss wird es aber keinen Bau geben.
Die BISF meint, dass die Verantwortlichen im Land – auch auf Betreiben der Falkenseer SPD – der Stadt keinen großen Gefallen getan haben. Statt Planungssicherheit zu erlangen ist der mögliche Bau der Ortsumfahrung in weite Ferne gerückt. Jede weitere Arbeit des Landes am Planfeststellungsverfahren muss nun, wegen der erwarteten Aussichtslosigkeit, auch unter dem Gesichtspunkt der Steuerverschwendung betrachtet werden. Der erforderliche Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren ist im Übrigen auf unbestimmte Zeit verschoben worden; er wird entgegen früherer Ankündigungen des Bürgermeisters keinesfalls mehr in diesem Jahr stattfinden.