Gekürzte Fassung veröffentlicht in der Märkischen Allgemeinen Zeitung vom 25. März 2011. Hier der Originaltext:
Die Bürgerinitiative Schönes Falkensee (BISF) ist sehr verwundert über Aussagen von Falkensees Bürgermeister Heiko Müller zur geplanten „Nordumfahrung“, die die Märkische Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe vom 9.3.2011 wiedergibt (Artikel „Bürgermeister gibt Nordumfahrung nicht auf“). Herr Müller informiert die Bürger wie auch eine Woche zuvor die Stadtverordneten nicht zutreffend. Es ist geradezu ein Armutszeugnis, dass das Stadtoberhaupt Sachlichkeit in der Diskussion fordert und selbst unsachlich argumentiert.
Die BISF betont, dass sie rein objektive Gründe gegen die aus ihrer Sicht nahezu nutzlose und schädliche Straße anführt. Die verwendeten Informationen stammen aus nachvollziehbaren, öffentlichen Quellen (z.B. vom Infrastrukturministerium). Die merkwürdige Argumentation des Bürgermeisters und das hilflose Zerreden der Argumente der BISF zeigen vielmehr, dass offenbar kaum noch überzeugende Gründe vorhanden sind, die für die umstrittene Straße sprechen.
Die BISF dokumentiert die Fehlinformationen in Kürze:
Müller behauptet: Die „Gegner der Nordumfahrung“ (also die BISF) hätten verbreitet, es sei rechtswidrig, dass die mehr als 15 Jahre alte Planung für das Vorhaben ungeprüft in den neuen Landesstraßenbedarfsplan übernommen wurde.
Richtig ist: Der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtages hat festgestellt (in dessen Gutachten nachlesbar), dass „indisponible“ Projekte wie die Ortsumfahrung Falkensee bei der Überarbeitung nach allen aktuellen Kriterien hätten überprüft werden müssen. Dies ist nicht erfolgt und führt in der Konsequenz dazu, dass der aktuelle Gesetzesentwurf nicht rechtskonform ist.
Müller behauptet: Die Nordumfahrung würde „alle sechs Kriterien“ (des Ministeriums) erfüllen, weshalb sie heute immer noch als dringlich in die neue Planung aufgenommen werden müsste.
Richtig ist: Das Erfüllen der sechs Prüfkriterien ist nötig, damit zu Beginn eine Schwachstellenanalyse der bestehenden Ortsdurchfahrt durchgeführt wird (Quelle: Ministerium). Vorliegende Planungen zeigen, dass keine einzige Schwachstelle durch die Umfahrung beseitigt wird. Die acht Kriterien des Ministeriums für eine Aufnahme in den Bedarfsplan erfüllt die Nordumfahrung nicht.
Müller behauptet: Die BISF sei zur Anhörung im Infrastrukturausschuss von der Fraktion der Grünen eingeladen worden.
Richtig ist: Die BISF wurde von den Fraktionen der Linken und FDP vorgeschlagen (Quelle: Sitzung Infrastrukturausschuss).
Müller behauptet: In der Anhörung kamen nur die Gegner zu Wort, weshalb solch eine Anhörung „keinen Sinn mache“.
Richtig ist: Der Bürgermeister trat in der Anhörung als Befürworter und die BISF als „Gegner“ der Straße auf. Pro Perspektive konnte also eine Institution referieren (nachlesbar im Ausschussprotokoll).
Müller behauptet: Die mutmaßlichen Kosten von 60 Millionen EUR für die Nordumfahrung seien „von den Gegnern kolportiert“ und „utopisch“.
Richtig ist: Die von der BISF genannten Werte stammen aus Antworten des Ministeriums auf eine parlamentarische Anfrage (Landtagsdrucksache 4/8056). Wenn die definierten Maßgaben aus dem früheren Raumordnungsverfahren wie vorgeschrieben umzusetzen sind, wovon die BISF überzeugt ist (z.B. Bau der Straße in einer bestimmten Art und Qualität, die in den aktuellen Planungen bisher aus Kostengründen nicht vorgesehen wurde), summieren sich die Baukosten eben auf diesen Wert.
Mit freundlichen Grüßen,
Marc-Oliver Wille,
Falkensee