Die Bürgerinitiative Schönes Falkensee (BISF) hält weiterhin eine Anbindung des Brunsbütteler Damms aus Berlin-Spandau an die Landesstraße L 20 im Landkreis Havelland (Südumgehung Falkensee) für verkehrlich sinnvoll. Sie fordert, um bestehende Ost-West-Verbindungen zwischen Spandau und dem westlichen Umland zu entlasten, weiterhin einen schnellstmöglichen Lückenschluss und bei den aktuellen Überlegungen zur Planung eines Solarparks auf dem betroffenen Gelände des ehemaligen Flugplatzes Staaken ein Freihalten der potenziellen Trasse. Eine vierspurige Sackgasse an der Grenze zwischen Berlin und Brandenburg wäre aus Sicht der BISF ein wahrer Schildbürgerstreich und würde einmal mehr ein Versagen der länderübergreifenden Planungen bedeuten. Die BISF sieht das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung (MIR) und den Landesbetrieb für Straßenwesen in Potsdam in der Pflicht, sich dieses Themas ernsthaft anzunehmen.
Gut vier Monate nach einem von der BISF initiierten Fachgespräch in Dallgow-Döberitz zeigen auch die Reaktionen im Nachgang, dass der Anschluss vielfach favorisiert wird. Viele Institutionen bestätigen, dass der Lückenschluss sinnvoll sei und Straßen zwischen Spandau und dem westlichen Umland, wie etwa die Spandauer Straße (L 201), entlasten würde. Die BISF ist damit auf einer Linie mit vielen Verkehrsfachleuten. Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erklärte wiederholt, dass „die Verlängerung des Brunsbütteler Damms bis zur Landesstraße L 20 im Land Brandenburg eine Planung ist, die seit Anfang der 90er Jahre besteht. Durch diese neue Straßenverbindung werden sich [u.a.] die Verbindungen von Teilen Spandaus … mit dem Land Brandenburg, besonders der Gemeinde Dallgow-Döberitz, verbessern“. Die Staatssekretärin Maria Krautzberger folgert in einem Brief, der der BISF vorliegt, „dass wir einem derartigen Ausbau positiv gegenüberstehen.“ Schließlich will sie „das Thema bei nächster Gelegenheit mit meinem Brandenburger Kollegen besprechen“.
Der Landkreis Havelland hat offenbar schon früher Untersuchungen zum Straßenanschluss mit positivem Ergebnis durchgeführt. In einem Schreiben heißt es: „Eine Verlängerung des von Berlin in den letzten Jahren ausgebauten Brunsbütteler Damms bis zur L 20 würde nach bisherigen Untersuchungen eine Entlastung der L 201 um ca. 6.000 Fahrzeuge bringen und wäre somit grundsätzlich positiv zu bewerten. Durch das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg wurde deshalb festgelegt, diese Netzergänzung … einer detaillierten Bewertung unterziehen.“ Für die BISF folgt hieraus ein ganz bedeutender verkehrlicher Nutzen, der eine Entlastung anderer Straßen nach sich zieht. Sie fordert die Vorlage der detaillierten Bewertung.
Auch das Brandenburger Ministerium selbst steht dem Lückenschluss insgesamt nicht ablehnend gegenüber. Vor einigen Wochen erklärte es: „Nach Prüfung des Sachverhalts durch das Fachreferat wurde die bestehende Auffassung bestätigt, dass die Anbindung des Brunsbütteler Damms, der auf Berliner Gebiet bis zur Landesgrenze 4streifig ausgebaut ist, an die L 20 in der Gemeinde Dallgow-Döberitz … grundsätzlich sinnvoll ist.“ Das MIR sieht sich bisher nur noch nicht in der Verantwortung für die Finanzierung: „Eine Anbindung des Brunsbütteler Damms an die L 20 ist jedoch eine kommunale Aufgabe.“
Lediglich hierzu hat die BISF eine andere Auffassung: Da das fehlende 700 m lange Stück Straße zwei Landesstraßen miteinander verbindet und überörtliche Relevanz hat, müsste auch dies eine Landesstraße sein. Die BISF hat Verständnis dafür, dass die Gemeinde Dallgow-Döberitz den Bau und die Unterhaltung dieser Straße nicht finanzieren kann und will. Die BISF hat jedoch kein Verständnis dafür, dass sich das Ministerium und die Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg einer Planung und Finanzierung kategorisch verschließen und dies auf die kommunale Verantwortung abschieben.
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) teilte der BISF in diesem Zusammenhang mit, dass „der Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin als von Spandau westwärts gerichtete Trasse für den Straßenverkehr nur die Heerstraße (B5) darstellt“. Es wird darüber hinaus als Grundsatz aber „auch die Gewährleistung regionaler Verkehrsverbindungen angestrebt“. Insofern sind „die Netzstruktur und die Fläche der übergeordneten Hauptverkehrsstraßen (zu denen der Brunsbütteler Damm gehört) … zu erhalten und auszubauen“ – allerdings gelte dies nur „auf Berliner Gebiet“. Ob und warum diese Hauptverkehrsstraßen durch die GL nicht länderübergreifend geplant werden, wird nicht näher erläutert.
Außerdem erinnert die BISF an die Koalitionsvereinbarung der SPD und CDU Falkensee; darin heißt es unmissverständlich: „Die Vertragspartner befürworten den Anschluss des Brunsbütteler Damms an die südliche Ortsumfahrung.“ Die BISF fordert die Beteiligten auf, dieses Ziel nun aktiv zu verfolgen.
Die BISF setzt sich für ein attraktives und lebenswertes Falkensee ein und insofern auch für geeignete Verkehrsverbindungen innerhalb der Stadt und ins Umland. Eine Verbesserung des Verkehrsflusses auf der Spandauer Straße ist neben vielen anderen Themen ein Anliegen der Bürgerinitiative. Mit dem überfälligen Lückenschluss am Brunsbütteler Damm wäre dies realisierbar. Auch die Gewerbegebiete in Dallgow-Döberitz und Staaken sollten davon langfristig profitieren; zudem würden sich für die Dallgower verbesserte Verkehrsverbindungen nach Berlin ergeben. Insbesondere wäre es aus Sicht der BISF ein Fehler, die potenzielle Trasse durch den geplanten Solarpark jetzt nicht freizuhalten und damit Gefahr zu laufen, vollendete Tatsachen zu schaffen, die einen späteren Anschluss unmöglich machen würden.