Lokale Agenda 21: Presseerklärung der AG Stadtentwicklung und Verkehr
Über die entlastende Wirkung der geplanten Nordumfahrung für Falkensee wurde in letzter Zeit viel gestritten. Ein Aspekt, der für Falkensee dramatische Auswirkungen haben wird, wurde dabei nur angedeutet. Bürgermeister und Gutachter sprechen davon, „dass nur nach dem Bau der Nordumfahrung die verkehrsberuhigenden Maßnahmen allein im Verantwortungsbereich der Stadt liegen und die Stadt dann uneingeschränkt handeln könnte“. Anders ausgedrückt, die Stadt muss dann alle diese Maßnahmen selber finanzieren. Dabei geht es insgesamt um Beträge im zweistelligen Millionenbereich, also um Kosten in der Größenordnung der Zentrumsentwicklung oder der Erweiterung der Sportstätten am Rosentunnel.
Schon durch diese Projekte ist der finanzielle Spielraum der Stadt ausgereizt. Stellt sich die Frage, wie viel sich die Stadt von diesen Projekten noch leisten kann, wenn die Nordumfahrung gebaut wird? Die Anforderungen aus dem EU-Recht an den Schutz der Anwohner vor Lärm nehmen in den kommenden Jahren deutlich zu. Mit der Fertigstellung der Nordumfahrung übernimmt die Stadt innerhalb des Stadtgebietes vom Land alle Verpflichtungen zur Lärmminderung.
Neben der Lärmminderung und der Verkehrsberuhigung ist die Stadt verantwortlich für die Anbindung der Nordumfahrung an das Falkenseer Straßennetz, ohne die gar keine Entlastung entstehen könnte. Diese Arbeiten müssen abgeschlossen sein, sobald die Nordumfahrung benutzbar ist. Unterstellt man, dass die Nordumfahrung in etwa 5 Jahren gebaut ist, muss die Stadt die Anbindungen in der kommenden Wahlperiode fertig stellen. D. h. die neu zu wählenden Abgeordneten haben mit der Nordumfahrung praktisch keinen Spielraum zur Schwerpunktsetzung im Haushalt. Sie werden die Mittel zum Ausbau der Anliegerstraßen, zur Schul- und Horterweiterung, für Sportstätten und Zentrumsentwicklung kürzen müssen, um ihren Verpflichtungen aus dem Projekt Nordumfahrung nachkommen zu können.
In der darauf folgenden Wahlperiode sieht es nicht besser aus. Die Stadt ist dann verpflichtet, den Anforderungen des EU-Lärmschutzes insbesondere an der Nauener, Falkenhagener, Spandauer und Schönwalder Straße zu entsprechen.
Angesicht dieser Aussichten ist es verantwortungslos, einem solchen Projekt zuzustimmen, bevor geklärt ist, wie die sich daraus ergebenden Aufgaben für die Stadt finanziert werden und ob nicht Alternativen zur Verkehrsberuhigung und Lärmminderung mit geringerem Aufwand kurzfristig in Falkensee umgesetzt werden könnten.
Die Anwohner der lärmbelasteten Straßen brauchen jetzt Entlastung und nicht frühestens in fünf Jahren. Sie wurden schon viel zu lange mit dem Projekt der Nordumfahrung vertröstet. Es ist höchste Zeit kurzfristige Maßnahmen, die auch schon im Verkehrsentwicklungsplan von 94 vorgeschlagen wurden, umzusetzen.
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