Aktueller Stand

FFH_Karte_kl
Aktuelles zur Nordumfahrung (Stand 2015)

  • Etwa 7.500 Bürgerinnen und Bürger haben in den Jahren 2008 und 2009 eine Einwendung gegen das Vorhaben im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eingereicht.
  • Die BISF hat 2009 über die beratenden Anwälte ihre ausführliche Stellungnahme aus dem Jahr 2008 ergänzt und zusätzliche Argumente gegen die Trasse gefunden.
  • Die „Nordumfahrung“ wurde 2011 trotz starker Bedenken erneut in den Landesstraßenbedarfsplan aufgenommen; aus Sicht der BI geschah dies rechtswidrig.
  • Das weitere Verfahren ist immer noch offen; auch bis zum Sommer 2015 hat die zuständige Landesbehörde die Einwendungen nicht auswerten und entkräften können. Für den Erörterungstermin, den nächsten Schritt im Verfahren, gibt es immer noch kein Datum.
  • Mittlerweile sind die Unterlagen aus dem Planfeststellungsverfahren, erstellt in den Jahren 2004-2007, längst überholt.
  • Mehr zum bisherigen Verfahren finden Sie hier.

Aktueller Stand

Das Planfeststellungsverfahren zur umstrittenen „Nordumfahrung“ Falkensees läuft auch im Jahr 2015 noch, der Ausgang ist völlig offen. Auch sieben Jahre nach der ersten Auslegung der Planungsunterlagen im Sommer 2008 wertet der zuständige Landesbetrieb für Straßenwesen immer noch die eingegangenen Einwendungen aus. Es kann davon ausgegangen werden, dass schwergewichtige Gründe gegen die Straße sprechen, so dass die Einwendungen nur schwer widerlegt werden können. Auch im Land Brandenburg scheint sich zudem die Ansicht durchgesetzt zu haben, dass die Instandhaltung des bestehenden Straßennetzes wichtiger ist als der Neubau einer umstrittenen neuen Straße – insofern scheint die Nordumfahrung momentan nicht mit erster Priorität verfolgt zu werden.

—–

Größere Aktivitäten zur umstrittenen „Nordumfahrung“ Falkensees gab es zuletzt im Jahr 2009. Damals wurden die Planfeststellungsunterlagen auch in Berlin-Spandau ausgelegt – Ein knappes Jahr nach der Auslegung in Falkensee, Schönwalde und Umgebung, die bereits zu vielfältigen Protesten geführt hat, hatten damit auch Berlinerinnen und Berliner die Gelegenheit, Einsicht in die Planungen zu nehmen. Tausende Bürger reichten Einwendungen ein und lehnten das Bauvorhaben ab. Auch die BISF reichte 2009 noch eine ergänzende Stellungnahme ein.

Zum bisherigen Verfahren halten sich die Verantwortlichen beim Landesbetrieb für Straßenwesen und beim Landesamt für Bauen und Verkehr sehr bedeckt. Uns liegt eine Information vor, dass im Zuge des Planfeststellungsverfahrens etwa 7.500 Einwendungen eingegangen sind, die eine flächendeckende Ablehnung der Nordumfahrung zeigen. Ob und wann es zu dem vorgesehenen Erörterungstermin (dem nächsten Schritt im Verfahren) kommt, ist noch völlig offen.

In diesem für die BI extrem wichtigen Erörterungstermin werden die Planer versuchen, die Einwendungen der Umfahrungsgegner zu entkräften. Alle eingebrachten Argumente müssen diskutiert und so weit möglich ausgeräumt werden. Um das Verfahren erfolgreich gestalten zu können, wird die BISF im Erörterungstermin – der sich über mehrere Tage oder gar Wochen erstrecken wird – auf die Unterstützung der beratenden Anwälte angewiesen sein. Hierfür werden erhebliche Kosten anfallen, die die BI nicht allein aus den Mitgliedsbeiträgen finanzieren kann. Wir werden dann wieder auf Spenden angewiesen sein.

Zu solch einem Erörterungstermin können alle Einwender kommen; sie werden allerdings nicht individuell eingeladen. Die Zusammenkunft wird nur im Amtsblatt und in Zeitungen öffentlich bekannt gemacht; im ungünstigsten Fall erfolgt die Information über den Termin nur wenige Wochen vorher. Einen Termin gibt es noch immer nicht. Wir werden Sie ggf. zeitnah darüber informieren.

Informationen zum Planfeststellungsverfahren im Allgemeinen und zum Verfahren „Ortsumgehung Falkensee“ finden Sie hier. Hinweise zu den Planungen halten wir für Sie auch in unserer Zeitung vom Sommer 2009 bereit.

Die Gesamteinwendung der BISF im Planfeststellungsverfahren zur Nordumfahrung aus dem Herbst 2008 umfasst die Stellungnahme von zwei Rechtsanwälten und 13 Fachgutachten auf über 300 Seiten. Hier finden Sie zwei Kurzfassungen der anwaltlichen Stellungnahmen zu den Einwendungen der BISF:
Zusammenfassung von RA Peter Kremer zum Naturschutz.
– Zusammenfassung von RA Karsten Sommer zum allgemeinen Verfahren.

Im Herbst 2009 hat die BISF zur Auslegung der Unterlagen in Berlin-Spandau ihre Einwendung ergänzt. Die ergänzende Einwendung umfasst wiederum die Stellungnahme von zwei Rechtsanwälten und drei Fachgutachten auf weiteren 200 Seiten.
Zusammenfassung der ergänzenden Einwendung aus 2009 von RA Peter Kremer.

Die Stellungnahme der Stadt Falkensee aus 2008 zur Nordumfahrung finden Sie hier.

Die „Nordumfahrung“ Falkensee wurde aus Sicht der BISF zwischenzeitlich rechtswidrig in den Landesstraßenbedarfsplan 2010/11 übernommen. Denn die Maßnahme wurde nicht wie gesetzlich vorgeschrieben nach den neuesten Verkehrsentwicklungen und Umweltrichtlinien überprüft, sonden einfach als „indisponibel“ (unveränderbar) deklariert, was nach dem Gesetz nicht vorgesehen ist. Auch im brandenburgischen Landtag regte sich Widerstand gegen das zugehörige Landesstraßenbedarfsplan-Gesetz. Hierzu fand am 17. Februar 2011 eine Anhörung im Infrastrukturausschuss statt, die BISF nahm teil. Trotz großer Bedenken gab es letztlich im Juni 2011 eine knappe Zustimmung zum Gesetzentwurf des Infrastrukturministeriums, womit die Nordumfahrung offiziell im Plan blieb (Siehe auch im Menüpunkt Aktivitäten – Landesstraßenbedarfsplan). Eine Stellungnahme der BISF hierzu können Sie im BISF-Blog nachlesen.

Eine unmittelbare Auswirkung auf das laufende Planfeststellungsverfahren besteht nicht – das Verfahren läuft wie gehabt und sehr schleppend weiter. Nur wenn die Nordumfahrung aus dem Landesplan herausgefallen wäre, hätte dieses Verfahren gestoppt werden müssen. Der Landesplan gilt zunächst bis 2025.