Es ist mir nicht bekannt, dass Arbeitnehmer für Erörterungstermine im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens (in der Frage als „Anhörung“ bezeichnet) einen Anspruch auf „Freistellung“ gegenüber dem Arbeitgeber besitzen. Aber ich bin kein Arbeitsrechtler!
Posted in: C. Zum weiteren Verfahren