Wenn es zu einem positiven Planfeststellungsbeschluss kommt, Rechtsmittel hiergegen erfolglos bleiben und ein Ankauf auf freiwilliger Basis von Ihrer Seite abgelehnt wird, dann wird ein Enteignungsverfahren durchgeführt. In diesem Falle sollten Sie sich individuell beraten lassen, zumal die Rechtsberatungskosten in einem solchen Fall vom Vorhabenträger, also dem Landesbetrieb für Straßenwesen, zu übernehmen sind.
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