Der Bau der Straße wird verhindert, wenn die berechtigten Belange und Bedenken der betroffenen Anlieger schwerer wiegen als das öffentliche Interesse am Bau dieser Straße. Dann liegen schwerwiegende Abwägungsfehler vor, die das Planverfahren rechtlich zu Fall bringen. Es kommt deshalb jetzt darauf an, dass wirklich alle Bürger ihre Betroffenheit in Form von Einwendungen „zu Protokoll“ geben. Und vielleicht findet durch die große Öffentlichkeit gegen den geplanten Straßenbau ein Umdenken in der nächsten Stadtverordnetenversammlung statt. Denn Ende September wird gewählt und gegen den Willen der Stadt wird das Land keine solche Straße bauen; dies ist offiziell so erklärt worden.
Posted in: A. Zum Planfeststellungsverfahren allgemein