Raumordnungs-Verfahren

Raumordnungsverfahren (ROV)

Das Raumordnungsverfahren (ROV) zur Nordumfahrung Falkensee L20n fand im Jahr 1999 statt.

Die BISF hat schon damals eine Stellungnahme im ROV abgegeben.

Im Raumordnungsverfahren hat die Stadt Falkensee Forderungen für das weitere Vorgehen bei der Planung der Ortsumgehung aufgestellt (Quelle: Brief der Stadt Falkensee – Der Bürgermeister – vom 6. September 1999 an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung, Gemeinsame Landesplanungsabteilung in Potsdam).

Darin heißt es u.a.:

– „Darüber hinaus zerschneidet die Trassenführung die wichtige innerstädtische Verbindung des Siedlungsbereichs Falkenhöh zum Falkenhagener See. Im Bereich der L 20/Haydn­allee/Fröbel­straße ergibt sich eine Querungsmöglichkeit im Zuge des Kreuzungsausbaus. Aus Sicht der Stadt besteht aber die Notwendigkeit der Einrichtung von weiteren drei Querungshilfen, welche für Radfahrer und Fußgänger einen problem- und gefahrlosen Übergang ermöglichen sollen.“

– „Die Trennung des Siedlungsbereiches Falkenhöh vom übrigen Stadtgebiet, insbesondere auch dem Falkenhagener See, muß gegenüber dem jetzigen Zustand in qualitativ vergleichbarer Weise gewährleistet werden. Der See stellt einen innerörtlichen Schwerpunkt im Bereich Freizeit und Erholung dar und ist als siedlungsnahe Grünfläche von herausragender Bedeutung anzusehen. Nicht zuletzt werden Kinder diesen Bereich intensiv nutzen.“

Diese Forderungen der Stadt wurden im weiteren Verlauf des Verfahrens und in den aktuellen Planungen offenbar nicht berücksichtigt. Man darf die Frage aufwerfen, warum die hauptbeteiligte Gemeinde Forderungen zu einer sie extrem stark betreffenden Straße aufstellt, die später einfach ignoriert werden.