Vorgehen des BISF

Vorgehen der BISF

Das Planfeststellungsverfahren zur umstrittenen Nordumfahrung begann im April 2008 – heimlich, still und leise.
Weder die BISF noch der Bürgermeister Falkensees wurden vorab vom zuständigen Infrastrukturministerium des Landes Brandenburg bzw. vom so genannten Vorhabenträger, dem Landesbetrieb für Straßenwesen in Potsdam, über den Start informiert.
Die BISF suchte sich zwei erfahrene Rechtsanwälte, die die Bürgerinitiative im Verfahren vertreten sollten.

Ursprünglich war vorgesehen, die Planfeststellungsunterlagen genau während den Sommerferien auszulegen, was für die betroffenen Bürger sehr unfreundlich gewesen wäre. Auf Initiative der BISF und mit Unterstützung des Falkenseer Bürgermeisters Heiko Müller wurden die zunächst geplanten Termine verschoben. Die Unterlagen zur Planfeststellung lagen tatsächlich ab dem 1. September 2008 für vier Wochen aus. Die sich anschließende Einwendungsfrist dauerte bis zum bis 14. Oktober. Zwischenzeitlich entstand die kuriose Situation, dass auf Grund von Regelungen des Umweltinformationsgesetzes schon vor der offiziellen Auslegungsfrist in die Unterlagen Einsicht gewährt wurde, und zwar in Schönwalde und in Hoppegarten beim Landesamt für Bauen und Verkehr, aber nicht im Rathaus in Falkensee. Zu einer abschließenden Klärung, wie es zu den unterschiedlichen Gepflogenheiten kommen konnte, kam es nie.

Die Bürgerinitiative arbeitete die Planfeststellungsunterlagen mit Hilfe von diversen Fachleuten und nicht zuletzt mit Unterstützung von zwei Fachanwälten durch und stieß auf vielfältige Lücken, Fehler, Widersprüche und Ungereimtheiten. Gemeinsam wurden Mustereinwendungen erarbeitet als formeller Rahmen sowie Textbausteine für das Erstellen individueller Einwendungsschreiben für jeden interessierten und betroffenen Bürger. Viele Anwohner trugen ihre Bedenken gegen die geplante Straße vor. Auch in Informationsveranstaltungen der BISF herrschte teilweise das blanke Entsetzen über die Pläne. Die BISF eröffnete für die „heiße Phase“ ein gut besuchtes Informationsbüro an der Spandauer Straße, das sich schnell zum Treffpunkt Gleichgesinnter entwickelte. Mit Hilfe der Rechtsberater erstellte die BISF zwei umfangreiche Einwendungen, einmal zum naturschutzrechtlichen Teil und einmal zum Verfahrensteil und den verkehrlichen Themen.

Abgabe_EinwendungenDie Einwendungsfrist im Planfeststellungsverfahren lief am Dienstag, den 14. Oktober, ab. Bis kurz vor Mitternacht noch haben Bürger per Fax Einwendungen an die Anhörungsbehörde geschickt, um die geplante Schnellstraße durch den naturbelassenen Norden Falkensees zu verhindern. 
Das Ergebnis kann sich aus Sicht der BISF sehen lassen: Tausende Bürger haben der Zerstörung des Nordens von Falkensee eine Abfuhr erteilt und sagen eindeutig „Nein“ zu dieser Straße. Allein über das BISF-Büro haben fast 800 Betroffene eine individuelle Einwendung abgegeben und etwa 2.000 Bürger Sammeleinwendungen unterzeichnet.
Abgabe_Einwendungen2_kl.jpg
Sämtliche Schreiben – zehn prall gefüllte Ordner in zwei großen Kisten – haben Mitglieder der BI persönlich im Rathaus Falkensee übergeben. Insgesamt dürften etwa 3.500 Einwendungen bei der Anhörungsbehörde eingegangen sein.
Damit ist eindeutig widerlegt, dass die Gegner der Nordumfahrung eine kleine, unbedeutende Gruppe sind. Eine breite Bewegung hat die Planungen des Landesbetriebes abgelehnt. Die Bürgerinitiative Schönes Falkensee wertet den überwältigenden Erfolg als Anerkennung für ihre Arbeit. Die BISF bedankt sich bei allen, die mit einem großen persönlichen Einsatz dazu beigetragen haben, dass das Verfahren so erfolgreich gestaltet werden konnte.