Einwendung der BISF

Naturschutzgutachten
Einwendung der BISF zur Nordumfahrung neu!

  • Die Einwendung im Planfeststellungsverfahren aus 2008 umfasst über 300 Seiten und
  • 13 Naturschutzgutachten sowie Anlagen.
  • Im Herbst 2009 haben wir weitere 200 Seiten ergänzt.

Die Stellungnahmen der BISF, die durch unsere Anwälte erarbeitet wurden, zeichnen sich durch eine hohe Qualität aus. Zahlreiche gravierende Fehler und Unzulänglichkeiten in den Planungsunterlagen konnten aufgedeckt werden. Übereinstimmend bezweifeln die Juristen, dass die Planungen auf der Grundlage derart unvollständiger Antragsunterlagen weitergeführt werden können.

Die Stellungnahme der BISF umfasst über 300 Seiten. Sie ist durch Unterstützung von zwei Rechtsanwälten erarbeitet und durch 13 Anlagen bzw. Gutachten ergänzt worden.

Die Stellungnahme  besteht aus zwei Teilen, dem verfahrensrechtlichen und dem naturschutzrechtlichen Teil.

Der verfahrensrechtliche und verkehrstechnische Teil umfasst über 70 Seiten.

Karsten Sommer
Dieser Teil ist durch Rechtsanwalt (RA) Karsten Sommer erstellt worden.
Er ist Fachanwalt für Bau- Umwelt- und Planungsrecht.Er ist insbesondere im Bereich des Umwelt- und Planungsrechts, des Baurechts, des Kommunalrechts, des Abgaben- und Beitragsrechts, der Verbands- und Vereinsberatung und in einigen anderen Bereichen tätig.

Hier finden Sie eine Zusammenfassung des verfahrensrechtlichen Teil von RA Karsten Sommer.

 

Der naturschutzrechtliche Teil incl. aller Anlagen summiert sich auf 237 Seiten.

Peter Kremer
Dieser Teil ist durch Rechtsanwalt Peter Kremer erstellt worden.Er ist Fachanwalt für Umweltrecht. Er vertritt die großen deutschen Umweltverbände, die Tierschutzverbände sowie Bürgerinitiativen und Kommunen in allen umweltrechtlichen Verfahren.

Hier finden Sie die Zusammenfassungvon RA Peter Kremer zu dem naturschutzrechtlichen Teil.

Nachfolgend sind die 13 Anlagen bzw. Fachgutachten aufgelistet.
Bitte klicken Sie auf das PDF-Symbol rechts neben der jeweiligen Anlage, um dieses zu öffnen.

Anlagen und Fachgutachten zur naturschutzrechtlichen Stellungnahme der BISF

1. H. Kruckenberg & A. Schönheim: Fachgutachten zur Überprüfung und Bewertung der FFH-Verträglichkeitsprüfungen sowie der SPA-Verträglichkeitsprüfung im Rahmen der Planung L20/L201 — Ortsumgehung Falkensee (Ost und West)
2. Kurzstellungnahme des Büros für Meteorologie und technische Ökologie Kumm/Kern
3. Zur Beeinträchtigung von FFH-Lebensräumen durch verkehrsbedingte Stickstoffeinträge infolge der geplanten Ortsumgehung Falkensee L 20/L 201, Dipl.-Biologe Sebastian Voigt (NABU)
4. Schreiben des Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege des Landes Berlin vom 13.3.2008
5. Karten mit der Darstellung von Kartierergebnissen der Bürgerinitiative Schönes Falkensee, erstellt durch Landschaftsarchitekt Wolfram Siewert
6. Zwei Schreiben der unteren Forstbehörde (Amt für Forstwirtschaft Alt-Ruppin) vom 1.10. und vom 9.10.2008 zu Funden des Eremiten
7. Zwei Stellungnahmen des Dipl.-Biologen Georg Möller, Büro für Dendroentomologie zum Vorkommen und zur Beeinträchtigung von Holz bewohnenden Käfern
8. Waldökologie Online:  Urwaldrelikt-Arten – Xylobionte Käfer als Indikatoren für Strukturqualität und Habitattradition
9. Beschluss der Gemeinde Schönwalde vom 17.9.2008 zur Nordumfahrung
10. BISF: Liste der Schmetterlinge und Heuschrecken, die als charakteristische Arten der FFH-Lebensraumtypen entweder nachgewiesen sind oder potentiell dort vorkommen.
11. Ausarbeitung der Planungsgruppe Cassens + Siewert vom 14.10.2008 zur Unzulänglichkeit der Eingriffsregelung im LBP
12. Anerkennungsbescheid des Umweltbundesamtes für die
Bürgerinitiative Schönes Falkensee e. V. vom 12.6.2008
13. Stellungnahme der Dipl.-Biologin Susanne Rosenau vom 11.3.2008 zum vermuteten Vorkommen von Fledermäusen im FFH-Gebiet „Falkenseer Kuhlaake“

 

Im Herbst 2009 hat die BISF zur Auslegung der Unterlagen in Berlin-Spandau ihre Einwendung ergänzt. Die ergänzende Einwendung umfasst die Stellungnahme von zwei Rechtsanwälten und drei Fachgutachten auf weiteren 200 Seiten.

Lesen Sie dazu die Zusammenfassung der ergänzenden Einwendung Einwendung aus 2009 von RA Peter Kremer.

Nachfolgend sind die 3 Anlagen bzw. Fachgutachten aus 2009 aufgelistet.

Anlagen und Fachgutachten zur ergänzenden naturschutzrechtlichen Stellungnahme der BISF 2009.

1. H. Kruckenberg & A. Schönheim
Fachgutachten zur Überprüfung und Bewertung der FFH-Verträglichkeitsprüfungen sowie der SPA-Verträglichkeitsprüfung im Rahmen der Planung L20/L201 — Ortsumgehung Falkensee (Ost und West),
September 2009
2. Lutz Bartung
Biotopkartierung südlich des Eiskellers im Trassenverlauf der geplanten Ortsumgehungsstraße Falkensee
3. Siegfried Hirsch
Mitteilung über die Feststellung zweier Brutpaare Wiesenralle/Wachtelkönig und weiterer Brutvogelarten vom 13.6.2009

Wenn wir die Nordumfahrung verhindern wollen, wird es wohl bei der derzeitigen politischen Situation, nur auf dem Rechtsweg gelingen.

Der nächste wichtige Schritt dazu ist der öffentliche Erörterungstermin, bei dem alle Einwender die Möglichkeit erhalten, ihre Argumente zu erörtern und zu begründen. Um den Erörterungstermin optimal vorzubereiten, müssen wir weitere Gutachten erstellen lassen, die unsere Fachargumente untermauern. Dieser nächste Schritt kostet uns wieder viel Geld. Wir kalkulieren für Anwälte und Gutachter einen Betrag von ca. 10.000 €.

Diese Kosten können wir nicht aus den laufenden Mitgliedsbeiträgen finanzieren. Um sie bewältigen zu können, sind wir auf Ihre zusätzliche Unterstützung angewiesen.

Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende, damit unser gemeinsames Anliegen erfolgreich sein wird, die Nordumfahrung zu verhindern. Jeder Beitrag hilft uns. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre weitere Unterstützung!

Die BISF e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Ihre Spende kann steuerlich abgesetzt werden. Hierfür stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt aus. Tragen Sie dazu bitte Ihre Adresse in unser Spendenformular ein.