Stefan Kuschel über die juristische Zuspitzung im Falkenseer Verkehrsstreit

MAZ vom 18.08.09

Betrachtet man das Beharrungsvermögen bei allen Beteiligten im Falkenseer Streit um die statthafte Verkehrsbelastung in Anliegerstraßen, war die juristische Zuspitzung nur eine Frage der Zeit. Da sich die Fronten nach Lage der Dinge nicht werden einigen können, ist ein Richterspruch vermutlich auch die sinnvollste Lösung. Weder Stadt noch Kreis lenken ein, Anwohner berufen sich auf eigene Zahlen und verweisen auf geltendes Recht. So wird also das Verwaltungsgericht entscheiden, ob die Durchlässigkeit der Friedrich-Ludwig-Jahn- und der Veltener Straße spürbar verringert werden muss. Wenn das Ergebnis tatsächlich lauten sollte, dass diese Strecken nach ihrem Ausbau keine Anlieger-, sondern Durchgangsstraßen sind, wäre das finanziell und ideell ein schöner Erfolg für die Anwohner. Die Stadt Falkensee freilich stünde verkehrspolitisch vor einer Herkulesaufgabe. Die Verantwortlichen im Rathaus könnten dann nicht mehr darauf verweisen, dass man den Verkehrsentwicklungsplan zwar ändern wolle, dies aber nicht könne, so lange die Nordumfahrung nicht gebaut sei. Das gesamte Verkehrssystem der Gartenstadt müsste sofort reformiert werden, nicht erst nach weiteren Jahren Flickschusterei. Dass es nicht weitergehen kann wie bisher, wird immer klarer