ROV Maßgaben

Raumordnungsverfahren (ROV) Maßgaben

Die „Landesplanerische Beurteilung der Ortsumgehung Falkensee im Zuge der Landesstraßen 20 und 201” verlangt die Umsetzung folgender Maßnahmen:

1. Ergebnis der landesplanerischen Beurteilung

1.1 Gesamtergebnis

Die Ortsumgehung Falkensee im Zuge der Landesstraßen L 20 und L 201 ist mit den Zielen derRaumordnung bei Umsetzung von Maßgaben bedingt vereinbar.

Die im Sachgebiet Freiraum sowie in den Schutzgütern Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser ermittelten Unvereinbarkeiten mit den Zielen der Raumordnung sind nur bei Umsetung von Maßgaben ausgleichbar. ln den Sachgebieten Landwinschaft, Ver-und Entsorgung, Erholung und Tourismus sowie den Schutzgütern Menschen und Kultur- und sonstige Sachgüter wurden Unvereinbarkeiten mit Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung ermittelt, die ebenfalls nur bei Umsetzung von Maßgaben ausgeglichen werden können.

Die ermittelte Unvereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung zur Forstwirtschaft kann durch positive Wirkungen in den Sachgebieten Zentralörtliche Gliederung, Siedlungsraum, Wirtschaft und Verkehr die Ziele der Raumordnung zur Entwicklung der Stadt Falkensee unterstützen, aufgewogen werden.

Im Rahmen dieses Verfahrens wurde die Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH-Gebiet Falkenseer Kuhlaake geprüft und festgestellt.

1.2 Maßgaben

In bestimmten Sachgebieten bzw. Schutzgütern kann eine Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung durch Umsetzung der folgenden Maßgaben erreicht werden:

  1. Die Straße ist zwischen dem Berliner Bahnaußenring (BAR) und der Spekteniederung ca. 1 m unter Geländeniveau zu führen. Der Baukörper ist durch eine dichte Wanne vom Grundwasser zu trennen. In diesem Bereich sind beidseitig Aufwallungen zu errichten, so dass PKW nicht optisch wahrgenommen werden können.
  2. Im Rahmen der nachfolgenden Verfahren ist zu gewährleisten, dass eine Neuordnung der landwirtschaftlichen Flächen, deren Nutzbarkeit durch die Trasse beeinträchtigt wird, so erfolgt, dass die Zuwegung und Erreichbarkeit sichergestellt werden und die wirtschaftliche Stabilität der Unternehmen nicht gefährdet wird.
  3. Die Richtlinie für die Anlage von Straßen in Wassergewinnungsgebieten in der geltenden Fassung ist bei der Realisierung der Maßnahme zu beachten.
  4. Bei südlicher Führung ist die zentrale Fäkalienübergabestation an der L 20 zu erhalten.
  5. Der Bereich am östlichen Ende des Falkenhagener Sees ist vor Lärmbeeinträchtigung durch den Straßenverkehr zu schützen. Hierzu sind aktive Lärmschutzmaßnahmen zu errichten, die die Einhaltung der Orientierungswerte der DIN 18005 ermöglichen und sich in das Landschaftsbild einpassen.
  6. Bei der Führung der Ortsumgehung über den Radwanderweg vom Falkenhagener See zur Siedlung Schönwalde ist eine sichere Querung zu schaffen. Im Bereich der Reiherwiesen sind sichere Querungsmöglichkeiten für Reiter zu schaffen.
  7. Die Straßenplanung im Entwicklungsraum des Regionalparks Krämer Forst ist mit den Grundsätzen und Zielen der Regionalparkentwicklung in Einklang zu bringen.
  8. Bei südlicher Linienführung der Ortsumgehung ist die Ausführungsplanung zum Kreuzungsbereich mit der Falkenseer Straße und der Einmündung des Havelländer Weges mit der Stadt Falkensee abzustimmen.
  9. Das Waldstück im Bereich der Querung des Waldgürtels nördlich von Falkensee durch die Umgehungsstraße ist von der Unter-Schutz-Stellung gemäß § 16 LwaldG auszunehmen.
  10. Die Wohngebiete der Schopenhauerstraße, des Philosophenviertels und des Musikerviertels sowie das Forsthaus Damsbrück sind vor Lärmbeeinträchtigung durch den Straßenverkehr zu schützen. Hierzu sind aktive Lärmschutzmaßnahmen zu errichten, die die Einhaltung der Orientierungswerte der DIN 18005 ermöglichen und sich in das Landschaftsbild einpassen.
  11. Im Bereich des Birkholzes und des ehemaligen Grenzstreifens sind die Unterbrechungen von Wechselbeziehungen zwischen Teillebensräumen durch geeignete bauliche Maßnahmen, z.B. Wildbrücken, auszugleichen.
  12. Bei der Querurig der Niederung östlich des Falkenhagener Sees ist durch bauliche Maßnahmen sicherzustellen, dass die ökologischen Austauschbeziehungen nicht unterbrochen werden.
  13. Im Bereich des ehemaligen Grenzstreifens sind Absenkungen des Grundwasserstandes (auch temporärer Art) zu vermeiden.
  14. Es sind versiegelte Flächen in einem Umfang von 8,6 ha – vorzugsweise im Untersuchungsraum – zu entsiegeln.
  15. Die Schutzfunktion des Waldes für die Grundwasserbeschaffenheit ist durch Vermeidung bzw. Minimierung von Eingriffen in Waldbestände, v.a. Alter Finkenkrug und außerhalb des BARS, zu sichern.
  16. Im Falle des Auffindens und der drohenden Zerstörung von Bodendenkmalen sind archäologische Sicherungs-und Dokumentationsmaßnahmen durchzuführen.

Durch Umsetzung der Maßgaben Nr. 1, 12 und 14 werden im Sachgebiet Freiraum sowie in den Schutzgütern Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser Unvereinbarkeiten des Vorhabens mit Zielen der Raumordnung in bedingte Vereinbarkeiten umgewandelt Bei Nicht-Umsetzung dieser Maßgaben ist die Planung nicht an die Ziele der Raumordnung angepasst. Der dann bestehende Zielwiderspruch kann in den nachfolgenden Verfahren im Zuge der Abwägung nicht überwunden werden.