FAQ zum PFV / 7. Wohin muss ich die Einwendungen schicken? Was ist dabei zu beachten?

Die zuständigen Stellen werden in den Unterlagen genannt. In jedem Fall können die Einwendungen zum Landesamt für Bauen und Verkehr geschickt werden. Adresse:

Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 11- Anhörungsbehörde, Lindenallee 51 ,15366 Dahlwitz-Hoppegarten.

Die Stellungnahme mit den Einwendungen ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können diese handschriftlich verfassen. Allerdings muss deutlich Ihre Adresse angegeben sein und das Schreiben persönlich unterschrieben werden. Auch sollte es deutlich alle Nachteile und Auswirkungen Ihre Person (und Lebenssituation) betreffend erkennen lassen.

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