FAQ zum PFV / 5. Wer kann Einwendungen erheben? Was ist mit meinen minderjährigen Kindern?

Das Gesetz sieht vor, dass jedermann (und natürlich jede Frau) Einwendungen erheben kann. Dies bedeutet, dass wirklich jede Person, die sich in irgendeiner Form von dem geplanten Straßenbauvorhaben beeinträchtigt sieht, dies zu Papier bringen und der Behörde mitteilen kann. Ob es sich bei dem, was vorgetragen wird, um „abwägungserhebliche Belange“ oder „rechtlich geschützte Belange“ handelt, muss sich die Anhörungsbehörde kümmern. Sie muss aus den vielen tausend Einwendungen die Belange herausfiltern, die das Verfahren zu Fall bringen können.

Eltern sollten gesondert für ihre minderjährigen Kinder Einwende erheben.

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