FAQ zum PFV / 22. Wenn ich zum Anhörungstermin gehen möchte, muss mich dann mein Arbeitgeber freistellen bzw. muss ich Urlaub dafür nehmen?

Es ist mir nicht bekannt, dass Arbeitnehmer für Erörterungstermine im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens (in der Frage als „Anhörung“ bezeichnet) einen Anspruch auf  „Freistellung“ gegenüber dem Arbeitgeber besitzen. Aber ich bin kein Arbeitsrechtler!

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