FAQ zum PFV / 12. Was ist, wenn ich bei meiner Einwendung wichtige Inhalte vergessen habe?

Dann können Sie diese erneut als Einwendung abschicken, bis zum Ausschlusstermin, dem 14. Oktober 2008. Hierdurch entstehen Ihnen keine Nachteile.
Durch die wiederholte Auslegung im Jahr 2009 haben alle Betroffenen unabhängig von ihrem Wohnort die Möglichkeit, eine neue oder eine zweite Einwendung oder eine Ergänzung ihrer alten Einwendung abzugeben.

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