FAQ zum PFV / 9. Ich habe gehört, dass jeder, der keine Einwendungen erhebt, im weiteren Verfahren ausgeschlossen ist. Was ist damit gemeint?

Es ist richtig, dass jeder, der keine Einwendungen erhebt, danach kein rechtliches Gehör mehr findet. Das heißt, wer sich wehren will oder sich auch nur die Möglichkeit offen lassen will, hiergegen vielleicht gerichtlich vorzugehen, der muss jetzt handeln, also im Zeitraum vom 01. September bis zum 14. Oktober eine Einwendung verfassen und abschicken.

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