Nordumfahrung Falkensee immer unwahrscheinlicher – BISF: Verfahren stoppen!

Pressemitteilung der BISF 

Eine aktuelle Auskunft der brandenburgischen Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung Kathrin Schneider lässt die umstrittene Nordumfahrung Falkensee immer unwahrscheinlicher werden. Aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Ursula Nonnemacher (Landtagsdrucksache 6/4745), die der BISF vorliegt, wird deutlich, dass das 2008 gestartete Planfeststellungsverfahren keine Chance auf einen Abschluss hat. Aufgrund der mittlerweile überholten Planungsunterlagen sind neue Untersuchungen und eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich. Das Verfahren steht damit nach vielen Jahren wieder am Anfang.

Schon in einem Brief an die BISF vor einigen Wochen erklärte das Ministerium zum Planungsstand, dass „eine ganze Reihe schwieriger Abwägungen anstehen“ würden. Dies zeigt wieder, dass die Landesstraße nicht einfach durch das europäisch geschützte Natur- und Vogelschutzgebiet geführt werden kann, das auf der geplanten Trasse liegt. Überraschenderweise betonte das Ministerium nicht einmal mehr die verkehrliche Notwendigkeit der Nordumfahrung – die BISF hatte immer wieder auf die geringe verkehrliche Entlastungswirkung hingewiesen. Ganz offen schrieb das Ministerium über eine mögliche „Entscheidung für oder gegen die Ortsumgehung Falkensee“; man scheint dort selbst nicht mehr überzeugt zu sein von der Umsetzung. Mit Bezug auf die Freihaltung der Trasse empfahl das Ministerium, die Entwicklung „über die nächsten ein bis zwei Jahrzehnte im Blick zu behalten“.

In der aktuellen Antwort auf die Kleine Anfrage zum Stand des Planfeststellungsverfahrens führt die Ministerin aus, dass „auf Grund der hohen Anzahl (7.500) und des Umfanges der Einwendungen die Erwiderungen bzw. Stellungnahmen sehr zeitaufwändig“ sind. Offenbar sind die Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Naturschutzverbänden und öffentlichen Stellen gegen die geplante Straße sehr stichhaltig.

Zudem sind die Planungsunterlagen, die vor etwa zehn Jahren zwischen 2004 und 2007 erstellt wurden, für den Fortgang nicht mehr brauchbar. „Aufgrund der Dauer des Verfahrens ist es erforderlich, die damals zugrunde gelegten Gutachten und Studien hinsichtlich ihrer Aktualität zu überprüfen. Durch neue Gesetze, insbesondere auf der europäischen Ebene, sowie aktuelle Rechtsprechungen sind weitere ergänzende Untersuchungen und Gutachten notwendig“, so die Ministerin. Auch acht Jahre nach Start des Planfeststellungsverfahrens „ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine abschließende Auswertung erfolgt und es können auch noch keine Aussagen zu Ergebnissen und Konsequenzen für das Verfahren gemacht werden.“

Da neue Untersuchungen neue Sachverhalte schaffen, wäre bei einer Fortsetzung des Verfahrens aus Sicht der Ministerin „eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich“. Dies würde – wie 2008 – eine umfangreiche neue Auslegung der überarbeiteten Planunterlagen bedeuten und das Verfahren würde quasi von vorn anfangen. Eine Umsetzung der Ortsumfahrung Falkensee ist bis zum Jahr 2025 ausgeschlossen: einerseits wegen der dafür erforderlichen Zeiträume, andererseits weil die Nordumfahrung in den grundlegenden und bis Ende 2024 gültigen Landesstraßenbedarfsplan ohne die gesetzlich erforderliche Überprüfung und somit rechtswidrig aufgenommen worden war – spätestens eine Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss würde dazu führen, dass das Verfahren in den nächsten acht Jahren nicht abzuschließen ist.

Überrascht ist die BISF, welche immensen Kosten die Planungen zur Nordumfahrung mittlerweile verschlungen haben. „Die Planungskosten betragen bisher ca. 1,3 Mio. €“, erklärt die Ministerin in ihrer Antwort auf die Anfrage. Die möglichen Baukosten werden „aus heutiger Sicht auf etwa 24 Mio. € geschätzt“. Die BISF hatte schon vor Jahren 30 Mio. € prognostiziert. Nun müsste auch das Ministerium merken, dass die Kosten in keinem Verhältnis mehr stehen. BISF-Vorsitzender Günter Chodzinski: „Hier sind Steuergelder in großem Ausmaß verschwendet worden, die Planung ist keinen Schritt weiter gekommen. Es muss endlich einleuchten, dass mehr als 23 Jahre nach den ersten Planungen diese Straße einfach nicht umsetzbar ist. Die Gelder für weitere Planungen wären an anderer Stelle weitaus sinnvoller eingesetzt, etwa bei der vom Ministerium immer wieder abgelehnten Verlängerung des Brunsbütteler Damms ins Havelland.“

Die BISF nimmt die Auskünfte der Ministerin zum Anlass, eine unmittelbare Aussetzung des Planungsverfahrens Nordumfahrung zu fordern. Für die laufende Erarbeitung des Falkenseer Verkehrsentwicklungsplans ist kurzfristig die Konsequenz zu ziehen, dass dieser ohne Nordumfahrung erstellt wird. Bisher sollten zwei Varianten geprüft werden, mit und ohne Umfahrungsstraße. Dazu Marc-Oliver Wille von der BISF: „Ein Verkehrsentwicklungsplan mit zwei Optionen ergibt keinen Sinn und liefert keine geeignete Basis für die dringend anstehenden Verkehrsmaßnahmen in Falkensee. Spätestens mit den neuen Feststellungen der Landesregierung ist die Variante mit Nordumfahrung hinfällig, weil völlig unrealistisch.“