Bundeskabinett beschließt Strategie zur biologischen Vielfalt

Berlin, 07.11.2007

Gabriel: „Umfassendes Programm für die Erhaltung von Arten und Lebensräumen“ Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen. „Damit verfügt Deutschland erstmals über ein umfassendes und anspruchsvolles Programm zur Erhaltung von Arten und Lebensräumen“, sagte Gabriel. Ziel ist die Umsetzung des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt auf nationaler Ebene. Die Strategie beinhaltet auch den deutschen Beitrag für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der belebten Natur weltweit.

„Die nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt ist eine Verpflichtung für uns alle: die jetzige und auch zukünftige Bundesregierungen, die Länderregierungen und Kommunen, aber auch Wirtschaft und Gesellschaft. Denn nur gemeinsam wird es uns gelingen, dass auch zukünftige Generationen sich über den Reichtum der Natur freuen und ihn nutzen können“, sagte der Bundesumweltminister. Die Strategie enthält einen Katalog von rund 330 konkreten Zielen und rund 430 Maßnahmen in den verschiedensten Bereichen des Naturschutzes, der nachhaltigen Naturnutzung und der Entwicklungszusammenarbeit.

Zum Beispiel soll sich im Naturschutz bis zum Jahr 2010 der Anteil der vom Aussterben bedrohten und stark gefährdeten Arten verringern und sich bis 2020 die Gefährdungssituation des größten Teils der „Rote Liste-Arten“ um eine Stufe verbessern. Bis zu diesem Jahr soll auch der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung 5 Prozent betragen, gegenüber rund einem Prozent heute. Ebenfalls bis zum Jahr 2020 soll sich durch Wiedervernässung und Renaturierung von Mooren sowie durch die Zunahme naturnaher Wälder die natürliche CO2- Speicherkapazität der Landlebensräume um 10 Prozent erhöhen. Aber auch die Lebensqualität für Stadtbewohner soll verbessert werden: Bis zum Jahr 2020 soll in den Städten öffentlich zugängliches Grün für alle fußläufig zur Verfügung stehen.

Mit der Strategie werden eine Vorbildfunktion der öffentlichen Hand sowie die Übernahme von Verantwortung durch Industrie, Handel und Verbraucher eingefordert. Beispielsweise soll der Anteil der Mittel für Entwicklungsprojekte, die den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt sowie den gerechten Vorteilsausgleich zum Ziel haben, an der gesamten deutschen Entwicklungshilfe bis zum Jahr 2015 um 50 Prozent gesteigert werden. Es wird ein vorbildliches Beschaffungs- und Bauwesen bis 2020 angestrebt, das auch an Standards zur Erhaltung von Arten und Lebensräumen orientiert. Bis zum Jahr 2020 sollen 25 Prozent der importierten Naturstoffe und -produkte aus natur- und sozialverträglicher Nutzung stammen.

Gleichzeitig sollen von der deutschen Industrie aufgestellte Ökobilanzen alle Umweltauswirkungen vom Rohstoffeinsatz bis zur Abfallwirtschaft beinhalten und auch die Auswirkungen des Produkts auf die Biodiversität im Ausland darstellen.

„Die deutsche Strategie zur biologischen Vielfalt ist im weltweiten Vergleich die bei weitem anspruchsvollste. Bislang ist keine andere Strategie ähnlich umfassend und konkret“, betonte der Bundesumweltminister. Das ist insbesondere im Hinblick auf die nächste Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt im Mai nächsten Jahren in Bonn von Bedeutung. „Wir wollen auf der bevorstehenden UNNaturschutzkonferenz wichtige Ergebnisse erreichen und deshalb mit gutem Beispiel vorangehen“, sagte Gabriel.

© Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

Ein Gedanke zu „Bundeskabinett beschließt Strategie zur biologischen Vielfalt“

  1. Wie läßt sich die sogenannte Ortsumfahrung Falkensee mit dem Beschluss des Bundeskabinetts vereinbaren?

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