BISF zum Lärmaktionsplan der Stadt Falkensee

bisfDie BISF fordert und setzt sich sehr dafür ein, die im Lärmaktionsplan vorgeschlagenen, leicht umsetzbaren und effektiven Lärmminderungsmaßnahmen im Sinne der betroffenen Anwohner kurzfristig zu konkretisieren und umzusetzen. Die BISF bietet dazu ihre aktive Beteiligung an. 

Die Bürgerinitiative Schönes Falkensee (BISF) begrüßt als anerkannte Umweltvereinigung den Lärmaktionsplan für Falkensee und die darin vorgeschlagenen Maßnahmen zur Entlastung der betroffenen Bürger. Die Absicht, Lärmemissionen an erster Stelle überhaupt zu vermeiden und an zweiter Stelle zu verringern, ist zu unterstützen. Die Grundforderung der Lärmaktionsplanung, Verkehre auf umweltfreundliche Verkehrsträger zu verlagern, um den überwiegend hausgemachten Kraftfahrzeugverkehr in Falkensee zu verringern, entspricht dem Leitbild der BISF. 

Die jahrelang erhobenen Forderungen der BISF nach kurzfristigen, nachhaltigen, effektiven und kostengünstigen Maßnahmen zur Lärmminderung wie Tempo-30-Zonen, zeitlich begrenzte Fahrverbote, die Stärkung des ÖPNV und die Verwendung von Flüsterasphalt sind aufgenommen. Die BISF hofft, dass nun endlich das angestrebte und von allen politischen Kräften in Falkensee seit langem geforderte Lkw-Nachtfahrtverbot und eine effektive Geschwindigkeitsreduzierung auf dem hoch belasteten Abschnitt der Falkenhagener Straße schnell umzusetzen sind. Zusätzlich müssen die Fußgänger- und Fahrradverkehre sicherer werden, das Radwegenetz ausgebaut (z.B. getrennte Radwege) und der öffentliche Personennahverkehr gestärkt werden.  

Aus dem vorliegenden Lärmaktionsplan geht hervor, dass durch diese Maßnahmen eine deutlich stärkere Lärmminderung eintreten würde als sie jemals durch den Bau der Nordumfahrung realisierbar wäre. Der überwiegende Verkehr entstünde und verbliebe in Falkensee. Zudem würden durch die sogenannte Ortsumfahrung Emissionen nur verlagert. Lärm würde eben nicht vermindert, sondern nur an andere Orte und in bisher ruhige Wohngebiete verdrängt. Dies widerspricht eindeutig dem gesetzlichen Auftrag eines Lärmaktionsplanes.  

Auch die Gutachter haben „wegen der vielerorts gemachten Erfahrungen“ erkannt, „dass Ortsumgehungen auf Dauer keine wesentlichen Entlastungen vom Straßenverkehr bewirkt haben“. Verkehrsexperten haben zudem darauf hingewiesen, dass auch mit der Nordumfahrung der Verkehr in den innerstädtischen Durchgangsstraßen dauerhaft nicht abnehmen würde. Prof. Becker von der TU Dresden führte dazu aus: „Durch eine solche Straße wird der Verkehr attraktiver. Im Endeffekt führt das dazu, dass mehr Verkehr entsteht und dass am Schluss in der alten Ortsdurchfahrt genauso viel Verkehr ist wie vorher. Zusätzlich wird aber das Naturschutzgebiet belastet, verlärmt und verschmutzt.“ Im Ergebnis hieße dies: Eine Lärmminderung im Stadtgebiet tritt nicht ein, und zusätzlich werden neue Gebiete neu verlärmt. Dies ist kontraproduktiv und widerspricht dem Sinn eines Lärmaktionsplans.  

Erstaunliches zeigen die Verkehrszahlen aus dem Lärmaktionsplan. Der Verkehr auf den Hauptstraßen Falkensees hat sich im Zeitraum von 2001 bis 2005 trotz Bevölkerungswachstum überwiegend deutlich rückläufig entwickelt. Auf der Schönwalder Straße hat sich der Verkehr von 2001 bis 2007 von 9.919 auf 6.153 Fahrzeuge täglich verringert. Auch die Nauener Straße bis Havelländer Weg und der Spandauer Str. bis zur Stadtgrenze zeigen Rückgänge um 30 bis 40 %. Diese Entwicklungen widerlegen die bisherigen Gutachten des Landesbetriebs Straßenwesen und die Verlautbarungen der Stadtverwaltung, die stets eine stetige und deutliche Zunahme des Verkehrs prognostizierten.  Aus dem Lärmaktionsplan wird zudem deutlich, dass der Berufsverkehr mit der Hauptausrichtung nach Berlin und der Binnenverkehr innerhalb der Stadt die Lärmsituation auf den Hauptverkehrsstraßen in Falkensee prägen.  

Lobenswert ist die Ankündigung, den Lärmaktionsplan auch kurzfristig für die Straßen mit einer geringeren Verkehrsbelastung auszuweiten. Dazu zählen z.B. die Schwartzkopffstraße, Spandauer Straße, die Straße der Einheit und Seegefelder Straße. Es fehlen in der Auflistung jedoch noch die Rudolf-Breitscheid-Straße, die Karl-Marx-Straße und weitere. Gar nicht weiter betrachtet wird der Straßenabschnitt Rathauskreuzung bis zum Kreisverkehr Spandauer Platz und von dort bis zur Stadtgrenze, und damit jenes Straßenstück, das wegen des behaupteten hohen Verkehrsaufkommens nach dem Willen von SPD und Stadtverwaltung möglichst schnell vierspurig ausgebaut werden soll.   Sinnvolle und von der BISF immer wieder vorgeschlagene kostengünstige Alternativen, die L20 und B5 durch verkehrslenkende und verkehrsleitende Maßnahmen zu einer noch effektiveren und leistungsfähigeren Südumfahrung für Falkensee zu machen, werden nicht einbezogen. Erstaunlich ist auch, dass die Verlängerung des Brunsbütteler Damms bis zur südlichen L 20 mit ihren verkehrsentlastenden Wirkungen für Falkensee mit keinem Wort erwähnt wird. 

Auch der Schienen- und Luftverkehr ist nach Überzeugung der BISF nicht ausreichend in die Untersuchungen zum Lärmaktionsplan einbezogen worden.  Die Trasse der „Hamburger Bahn“, die Falkensee in Ost-West-Richtung durchquert, führt zu erheblichen Lärmemissionen in weite Teile der Stadt. Die Aussage aus dem Gutachten, dass auf der Strecke zurzeit weniger als 60.000 Züge pro Jahr verkehren, wird in Anbetracht der tatsächlichen Zugbelegung bezweifelt. Aktuelle Fahrpläne zeigen auf der IC-/ICE-Verbindung Richtung Hamburg 22 Zugpaare pro Tag und Richtung – dies sind etwa 16.000 Fahrten pro Jahr. Die verschiedenen Regionalbahn- und Regionalexpress-Linien bringen es auf über 50.000 Fahrten. Hinzu kommen Sonderzüge zu Feier- und Ferientagen, Fahrten von Nachtzügen und Güterzügen.  

Auch der Großflughafen Berlin-Tegel beeinflusst aufgrund seiner ortsnahen Lage die Lärmsituation in Falkensee. Je nach Wind- und Flugrichtung ist die Stadt täglich erheblichen Belastungen durch die Flugbewegungen ausgesetzt. Die Ausführungen des vorliegenden Lärmaktionsplans sind diesbezüglich unzureichend. Dass die „Lage der Start- und Landebahnen keine Lärmauswirkungen auf die Stadt“ haben soll, wird ausdrücklich bestritten und durch die Praxis widerlegt.  

Die BISF fordert deshalb, auch die Lärmemissionen der Bahnstrecken und Flugbewegungen in den Lärmaktionsplan aufzunehmen und Lärmschutzmaßnahmen für die vielen betroffenen Falkenseer Bürger mit aufzuzeigen.