BISF: Stadt sollte Auftrag zur Lärmaktionsplanung ernster nehmen!

Die Bürgerinitiative Schönes Falkensee (BISF) setzt sich dafür ein, dass die Falkenseer Stadtverwaltung und Stadtverordneten den gesetzlichen Auftrag zur Lärmaktionsplanung ernster nehmen. Im Entwurf der zweiten Stufe des städtischen Lärmaktionsplans und in den Abwägungen zu den eingegangenen Hinweisen der Bürger, die mit erheblicher Verspätung kürzlich im Stadtentwicklungsausschuss diskutiert wurden, finden sich mehrere Versäumnisse, die die BISF kritisiert.

So fordert das Bundes-Immissionsschutzgesetz, dass in den Lärmaktionsplänen so genannte „ruhige Gebiete“ ausgewiesen werden, die der Bevölkerung zur Erholung dienen. Denn der Aktionsplan soll nicht nur eine Lärmminderung dort erreichen, wo mehr Lärm als zulässig entsteht, er soll auch dafür sorgen, dass ruhige Gebiete, die noch nicht verlärmt sind, gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden. Die Falkenseer Stadtverwaltung und ihr Gutachter sind durch umstrittene Auslegungen von Lärmindizes und akustischen Kriterien zum Schluss gekommen, dass es in und um Falkensee keine ruhigen Gebiete gäbe. Und das, obwohl die Berliner Senatsverwaltung das Gebiet „Spandauer Forst und Eiskeller“ direkt an der Stadtgrenze schon längst als ruhiges Gebiet definiert hat.

Aus Sicht der BISF würden solche Gebiete die naturnahe Entspannung, vielfältige Freizeitmöglichkeiten und insgesamt ein Stück Lebensqualität für die Bürger in Falkensee sichern und sehr gut zum viel beschworenen Image der „Gartenstadt“ beitragen. Dass die Stadt die ausdrücklich benannte Möglichkeit, mit qualitativen Kriterien und unter Beteiligung der Bevölkerung ruhige Gebiete auszuwählen, bisher ignoriert hat, etwa im Gegensatz zur nahegelegenen Stadt Hennigsdorf, findet die BISF bürgerunfreundlich und wenig gesetzeskonform. BI-Vorstandsmitglied Marc-Oliver Wille: „Wir fordern Bürgermeister und Stadtverwaltung auf, ihre Scheu vor den ruhigen Gebieten abzulegen und neben der Lärmminderung auch ernsthaft etwas für den Schutz von Natur und Umwelt zu tun!“

Bei den strategisch umzusetzenden Maßnahmen im Lärmaktionsplan findet sich der Fahrradverkehr nur ganz versteckt wieder. Die BISF ist der Überzeugung, dass durch ein attraktives Angebot für Radfahrer der Pkw-Verkehr und -Lärm spürbar reduziert werden kann. Daher sind Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs aus Sicht der BISF sehr viel aktiver und umfassender auszugestalten.

Die Verlängerung des Brunsbütteler Damms von Berlin-Spandau bis zur Landesstraße L 20 im Süden von Falkensee soll nach den Vorstellungen der Stadt aus dem neuen Plan herausgenommen werden – Angeblich sei nicht sicher, dass dieser Lückenschluss zur Entlastung der parallel gelegenen Spandauer Straße in Falkensee nützt. Schon ein Blick auf die Landkarte zeigt, dass der Anschluss eine zusätzliche Ost-West-Verbindung in Richtung Berlin schaffen würde und sich der Verkehr auf der Spandauer Straße und dem Seegefelder Weg besser verteilen könnte. Ein Brief des Landkreises Havelland, der der BISF vorliegt, bestätigte bereits im Jahr 2008 das Potenzial des Anschlusses für eine Verkehrsverlagerung und deutliche Lärmminderung auf der Spandauer Straße. Diese Maßnahme muss im Aktionsplan bleiben!

Schließlich blieb die Falkenseer „Nordumfahrung“ im neuen Planentwurf enthalten, obwohl offenbar gar nicht geprüft wurde, welche Folgewirkungen auf den Lärm sie in Summe nach sich zöge. Naheliegend ist, dass durch die Nordumfahrung einige Straßen von Verkehr und Lärm entlastet, aber auch andere Straßen mit mehr Verkehr und Lärm belastet würden. Zudem würden die Erholungsgebiete im Norden Falkensees neu verlärmt. Nun wurde die Maßnahme nur isoliert mit Blick auf die Entlastung der Nauener und Falkenhagener Straße betrachtet. Eine Gesamtbilanzierung über das ganze Stadtgebiet ist unterblieben – aus Sicht der BISF wäre das nötig gewesen! Es hätte abgeschätzt werden müssen, ob die positiven Effekte der Lärmminderung die negativen Effekte der Lärmzunahme an anderer Stelle überwiegen. Wäre dies nicht der Fall, wofür einiges spricht, hätte die Maßnahme mit Blick auf eine Lärmminderung im Lärmaktionsplan nichts zu suchen.

In Gänze zeigt die Tatsache, dass die Stadt aus der ersten Stufe des Aktionsplans von 2008 nur wenige Maßnahmen umgesetzt hat, leider aus Sicht der BISF, dass sie die Lärmbekämpfung nicht nachdrücklich genug verfolgt. Dies sollte nun geändert werden.

2 Gedanken zu „BISF: Stadt sollte Auftrag zur Lärmaktionsplanung ernster nehmen!“

  1. Hallo,
    durch die Nichtfertigstellung des BBI, hat sich das Flugaufkommen über Falkensee fast verdoppelt und damit auch der Lärmpegel anhaltend von 6.00-22.00 Uhr und länger.
    Wir wohnen in der Kölnerstrasse und sind ziemlich verärgert über die steigende Lärmbelästigung.
    Was können wir tun?
    Ich finde es wichtig sich einzumischen und mitzureden.
    Viele Grüße
    Andrea

    1. Bis zum 8. Mai 2015 können noch Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplans abgegeben werden (auf der Seite http://www.falkensee.de zu finden). Die BISF bleibt weiter am Thema dran. Die Lärmbelastung durch Flugzeuge sei aber angeblich nicht hoch genug…

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