Auslegung der Planungsunterlagen zur Falkenseer „Nordumfahrung“ in Berlin-Spandau

Wie die Bürgerinitiative Schönes Falkensee (BISF) von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin erfahren hat, werden die Planfeststellungsunterlagen zur umstrittenen „Nordumfahrung“ Falkensees (L 20 n) in diesem Sommer auch noch in Berlin-Spandau ausgelegt. Ein knappes Jahr nach der Auslegung in Falkensee, Schönwalde und Umgebung, die bereits zu vielfältigen Protesten geführt hat, werden nun auch Berlinerinnen und Berliner die Gelegenheit haben, Einsicht in die Planungen zu nehmen und ihre Einwendungen dagegen vorzutragen. Die Auslegung im Bezirksamt Spandau soll vom 10. August bis 9. September stattfinden. Einwendungen gegen das Straßenbauvorhaben können demnach bis zum 23. September in Spandau sowie bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eingereicht werden.  

Die Auslegungsbehörde im Land Brandenburg, das Landesamt für Bauen und Verkehr, hatte zunächst vorgesehen, die Auslegung vollständig während der Berliner Sommerferien durchzuführen – vermutlich in der Hoffnung, die Resonanz auf die wiederholte Auslegung möglichst gering zu halten. Die Berliner Verantwortlichen haben den Zeitraum allerdings um einige Wochen nach hinten geschoben. Ironie am Rande: Wie vor einem Jahr wird die Auslegung nun wieder unmittelbar vor einer Wahl stattfinden – in 2008 war es die Kommunalwahl in Brandenburg, jetzt die Bundestagswahl sowie Landtagswahl in Brandenburg. 

Die BISF kritisiert mit Nachdruck, dass das Landesamt wie vor Jahresfrist die Bürgerbeteiligung in die Hauptferienzeit legen und damit offenbar versuchen wollte, betroffene Bürger von der Einsichtnahme und Ablehnung der Schnellstraße abzuhalten. In 2008 gab es die gleichen Überlegungen, was nach mehreren Interventionen – auch der BISF – dazu geführt hat, dass die Auslegung auf die Zeit nach den Ferien verschoben wurde. BI-Vorsitzender Günter Chodzinski: „Es ist schon ziemlich dreist, dass das Land Brandenburg nun die Bürger Berlins aus der Diskussion möglichst heraushalten will. Auch die Spandauer haben ein Recht zu erfahren, was vor ihrer Haustür geplant wird. Die Straße hat keinen verkehrlichen Nutzen und zerstört die herrliche Landschaft im Grüngürtel zwischen Falkensee, Schönwalde und Spandau.“  

Im Oktober 2008 wurden bereits 3.500 Einwendungen gegen das fragwürdige Straßenprojekt erhoben. Auch viele Träger öffentlicher Belange, sowohl aus Berlin als auch aus Brandenburg, hatten damals die Trasse abgelehnt, die direkt am Falkenhagener See entlang, durch das europäische Naturschutzgebiet (FFH-Gebiet) Falkenseer Kuhlaake sowie unmittelbar am Eiskeller und am FFH-Gebiet Spandauer Forst vorbeiführen soll. Die jetzt nachzuholende Beteiligung Berlins zeigt einmal mehr, dass der brandenburgische Landesbetrieb für Straßenwesen die Auswirkungen der geplanten Schnellstraße erheblich unterschätzt hat. Bereits im Vorjahr kritisierte die BISF das Versäumnis, dass die Auslegung nicht in Spandau parallel zur Auslegung in Falkensee und Schönwalde stattfand. Nun müssen die Straßenplaner in Brandenburg mit einer Zeitverzögerung von knapp einem Jahr leben. 

Während der Auslegungs- und Einwendungsfrist wird die BISF in Spandau über die Planungen informieren; ein Aktionsprogramm wird noch erarbeitet. Im vergangenen Jahr konnten viele Bürger die gravierenden Auswirkungen der Trasse erst durch die Informationen der BISF erkennen, da die öffentlichen Planungsträger nicht vollständig und teilweise sogar irreführend informierten. Nun liegt es nahe, dass auch viele „Nachzügler“ aus Falkensee und Umgebung noch die Chance nutzen wollen, ebenfalls gegen das Straßenprojekt vorzugehen.